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21.11.2015 | 14:35 | Mindestlohngesetz 
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Flüchtlinge: Bundesagrarminister hält Lohnabschläge für möglich

Osnabrück - Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) hat sich dafür ausgesprochen, Flüchtlinge vorübergehend vom Mindestlohn auszunehmen, um sie schnell in Arbeit zu bringen.

Mindestlohngesetz
(c) proplanta
Bei ihrer Integration in den Arbeitsmarkt seien «auch unorthodoxe Maßnahmen nötig», sagte Schmidt der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Samstag).

Er denke an eine Bezahlung von Flüchtlingen, die sich zunächst an die von Auszubildenden anlehne. «Wer noch nicht vollwertige Arbeit leistet, zum Beispiel aufgrund fehlender Sprachkenntnisse oder in einer Anlernphase, kann nicht den vollen Lohn erwarten», sagte er.

Der Minister sprach sich allerdings gegen eine generelle Aufweichung des Mindestlohns von 8,50 Euro für Landwirtschaft und Gartenbau aus. Er wolle auf keinen Fall ein «Reserveheer» schaffen, das «nach Belieben hier oder dort eingesetzt wird», erklärte er.

Ähnlich wie Schmidt argumentierte das CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn: «Wir haben doch schon die Ausnahme, dass der Mindestlohn für Menschen, die vorher lange Zeit arbeitslos waren, im ersten Jahr nicht gilt. Das könnte man doch analog für die Flüchtlinge anwenden», sagte der Finanz-Staatssekretär der «Rheinischen Post« (Samstag).
dpa
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Kommentare 
Kutusow schrieb am 23.11.2015 11:52 Uhrzustimmen(97) widersprechen(31)
Wie wäre es denn damit, wenn es auch mal Ausnahmen bei der Besoldung von Ministern und Staatssekretären (z. Bsp. Schmidt und Spahn) gibt, wenn diese ihre Aufgaben nicht erfüllen bzw. sich in der "Anlernphase", befinden, wie eben gerade Schmidt und Spahn? Die Leistungen beider auf ihren Positionen kann man guten Gewissens wohl auch als "Ausbildungsphase" bezeichnen, weshalb Abschläge vom Salär angemessen sind!
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