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21.12.2007 | 12:16 | Kompromissvorschlag 

Bauernverband begrüßt Entscheidung des Umweltministerrats zum Thema Bodenschutzrichtlinie

Berlin - In der gestrigen Sitzung des Umweltministerrats in Brüssel haben der Kommissionsentwurf für eine europäische Bodenschutzrichtlinie sowie der Kompromissvorschlag der portugiesischen Ratspräsidentschaft nicht die erforderliche Mehrheit erhalten.

Bodenschutzrichtlinie
(c) DBV
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte die Entscheidung der Umweltminister der EU als konsequent und richtig, da der Entwurf für eine europäische Bodenschutzrichtlinie nicht dem Bodenschutz diene, sondern vielmehr eine Bürokratielawine zur Folge haben würde und die regionalen Bemühungen zum Schutz der Böden konterkariere.

Es sei bezeichnend, dass insbesondere Länder gegen den Richtlinienentwurf gestimmt hätten, die bereits seit längerem über ein nationales Bodenschutzrecht verfügen. Dies belege, dass die EU-Kommission mit ihrem Richtlinienvorschlag die Subsidiarität verletze und die bestehenden nationalen Aktivitäten zum Schutz der Böden ignoriere. Diese Tatsache sollte die EU-Kommission zur Kenntnis nehmen und dazu bewegen, den Entwurf der Bodenschutzrichtlinie vollständig zurückzuziehen, forderte der DBV.

Der Bauernverband akzeptiere nicht das Argument, dass mit der europäischen Bodenschutzrichtlinie Wettbewerbsverzerrungen in Europa abgebaut würden, indem man das in Deutschland bewährte Bodenschutzrecht auf Europa übertrage. Dabei werde verkannt, dass mit den Vorschlägen für eine europäische Bodenschutzpolitik das bewährte und vorbildliche deutsche Bodenschutzrecht grundsätzlich in Frage gestellt werde, so der DBV.

Der DBV bekräftigte, dass der Schutz der Böden im Eigeninteresse der Landwirte liege, da es sich um den Erhalt ihrer Produktionsgrundlage handele. Die Landwirte lehnten jedoch jede Bürokratisierung der Bodenschutzpolitik auf europäischer Ebene ab, der sowohl die erzielten Erfolge beim Schutz der Böden als auch vorhandene Regelungen im Bodenschutz in den Mitgliedstaaten ignoriere. Es sei kein europäisches Handeln beim Bodenschutz erforderlich, da Böden über Eigentümer verfügen, die im eigenen Interesse deren Schutz sicherstellen und zudem die unbewegliche Ressource Boden nur regional geschützt werden kann. Vielmehr sollte der erfolgreiche Weg zum Schutz der Böden durch Umsetzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis, durch Weiterentwicklung Boden schonender Techniken und durch Beratung vor Ort weiter beschritten werden, betonte der DBV. (PD)
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