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21.12.2007 | 20:17 | Umstrukturierung 

Ressortforschung des BMELV neu aufgestellt

Berlin - Das Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) wird wie geplant zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Bundestag
(c) proplanta
Damit wird gewährleistet, dass die durch Gesetz oder Rechtsverordnung bisher sieben Bundesforschungsanstalten übertragenen Aufgaben vier neu zu errichtenden Bundesforschungsinstituten zugewiesen werden.
Mit der Neuordnung geht eine Konzentration der Standorte einher. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes werden zeitgleich vier neue Bundesforschungsinstitute als Beratungs- und Forschungseinrichtungen des BMELV mit neuem Aufgabenzuschnitt errichtet.

Das Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, in Quedlinburg wird insbesondere auf den Gebieten der Pflanzengenetik, des Pflanzenbaus, der Pflanzenernährung, der Bodenkunde, des Pflanzenschutzes und der Pflanzengesundheit arbeiten und nimmt darüber hinaus die ihm nach dem Pflanzenschutzgesetz, dem Gentechnikgesetz und dem Chemikaliengesetz zugewiesenen Aufgaben wahr. Die Aufgaben des Julius Kühn-Institut verteilen sich ferner auf die Standorte Braunschweig, Dresden-Pillnitz, Kleinmachnow, Dossenheim und Siebeldingen.

Das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, auf der Insel Riems mit Standorten in Jena, Mariensee und Braunschweig wird insbesondere auf den Gebieten der Tiergesundheit, der Tierernährung, der Tierhaltung, des Tierschutzes und der tiergenetischen Ressourcen tätig und nimmt darüber hinaus die ihm nach dem Tierseuchengesetz und dem Gentechnikgesetz zugewiesenen Aufgaben wahr.

Das Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel, in Karlsruhe mit Standorten in Kiel, Detmold und Kulmbach wird seinen Tätigkeitsschwerpunkt insbesondere auf den Gebieten der Ernährung, der Lebensmittel- und Bioverfahrenstechnik, der Mikrobiologie und Biotechnologie sowie der Sicherheit und Qualität bei Lebensmitteln haben und nimmt darüber hinaus die ihm nach dem Agrarstatistikgesetz und dem Strahlenschutzvorsorgegesetz zugewiesenen Aufgaben wahr.

Das Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, in Braunschweig wird insbesondere in den Schwerpunktbereichen Ländliche Räume, Wald und Fischerei forschen. Dahinter verbergen sich auch neue Forschungsaspekte wie Fragen des Klimawandels, der Biodiversität und der stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe. Darüber hinaus nimmt es die ihm nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz zugewiesenen Aufgaben wahr. Das JohannHeinrich von Thünen-Institut wird Standorte in Trenthorst, Hamburg, Eberswalde, Rostock, Großhansdorf und Bremerhaven (Eine endgültige Entscheidung zum Standort wird nach Vorliegen des Berichts des Bundesrechnungshofes getroffen.) unterhalten.

Mit dem Gesetz und der Errichtung der Bundesforschungsinstitute sind die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine exzellente und effiziente Ressortforschung geschaffen, um auch künftigen Herausforderungen gerecht werden zu können.

Damit geht eine größere Eigenständigkeit der Bundesforschungsinstitute in den Bereichen Haushalt, Organisation und Personal einher. (PD)
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