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22.03.2015 | 08:43 | Agrarministerkonferenz 2015 

Kälber sollen bei Enthornung besser geschützt werden

Kiel / Bad Homburg - Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Robert Habeck will einen besseren Schutz von Kälbern bei der Enthornung verbindlich einführen.

Enthornung von Kälbern mit Sedierung
(c) proplanta
Nach der Agrarministerkonferenz in Bad Homburg erklärte er (20. März 2015): „Schleswig-Holstein konnte sich im Verbund mit anderen Ländern wie Bayern und Niedersachen durchsetzen, dass neben der Gabe von Schmerzmitteln auch die Sedierung von Kälbern, also die Vergabe von Beruhigungsmitteln, nun in allen Ländern als verbindlich anerkannt wird. Das ist ein gutes Signal für mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung.“

Hornstöße von Rindern können zu Verletzungen bei Artgenossen und Landwirten führen. Daher wird bei den allermeisten Kälbern in den ersten Lebenswochen die Hornanlage mit einem Brennstab entfernt.

„Ich war bei Enthornungen mit Sedierung dabei. Es ist ein erheblicher Eingriff. Ohne Sedierung bedeutet der Eingriff erhöhten Stress und damit Leiden der Tiere. Dieses kann durch die zusätzliche Gabe von Beruhigungsmittel stark gemindert werden. Der Bund hat nun klar gestellt, dass die Sedierung durch den Landwirt rechtmäßig ist, woran es zuvor Zweifel gab. Ich werde das Thema jetzt abschließend mit dem Runden Tisch Tierschutz beraten und dann schnell die verbindliche Einführung der Sedierung per Erlass regeln“, so Habeck. Das Landwirtschaftsministerium hatte Ende 2014 bereits die Vergabe von Schmerzmitteln zur Pflicht gemacht.

Insgesamt zog der Minister eine verhalten positive Bilanz der Agrarministerkonferenz. „Die AMK wird deutlich politischer und Tierschutz und Verbraucherschutz nehmen immer weiteren Raum ein. Das begrüße ich außerordentlich. Da allerdings die Beschlüsse immer nur einstimmig gefasst werden können, werden viele, inzwischen von der übergroßen Mehrheit der Landesregierungen anerkannt wichtige Themen immer wieder verwässert oder verhindert. Wie lange will man eigentlich noch warten, um wissenschaftliche Erkenntnisse in konkretes Handel umzusetzen?“

Einigen Fortschritt gab es auch in der Debatte um den Einsatz von Reserveantibiotika in der Nutztierhaltung. Die Agrarminister forderten den Bund auf, in einem Jahr eine differenzierte Liste mit jenen Stoffen vorzulegen, die in der Veterinärmedizin nur eingeschränkt angewendet werden sollten. Diese Liste kann Grundlage werden, um bestimmte Antibiotiotika in der Tierhaltung zu verbieten. „Es muss Medikamente geben, die einzig der Humanmedizin vorbehalten sind. Der Beschluss heute bringt die Debatte immerhin auch formal in Gang. Es müssen aber weitere Schritte kommen.“

Habeck begrüßte, dass es einen Beschluss zum Bodenschutz gefasst wurde. der auch Probleme wie Erosion und Humusabbau sowie Boden- und Flächenverlust deutlich kritisierte. „Boden ist nicht vermehrbar. Das Jahr des Bodens muss genutzt werden, sorgsamer mit dieser wertvollen Ressource umzugehen.“

Begrüßenswert, so Habeck, sei die klare, parteiübergreifende Haltung der Länder zum Anbauverbot von getechnisch veränderten Pflanzen. „Hier sind alle Länder einig, dass der Bund es erlassen muss. Sonst gibt es nur Flickwerk.“ (melur-sh)
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