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08.04.2024 | 07:43 | Umbau der Tierhaltung 

Antragsstart für Tierwohlprämien

Berlin - Seit dem 1. April 2024 können im Rahmen des Bundesprogramms zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung Tierwohlprämien beantragt werden.

Schweinehaltung
Seit dem 1. April können Schweinehalter Anträge zur Unterstützung der laufenden Mehrkosten von Tierwohlmaßnahmen stellen. (c) proplanta
Auf Grundlage der nunmehr in Kraft getretenen Richtlinie sollen laufende Mehrkosten, die Schweinehaltern durch Tierwohlmaßnahmen entstehen, teilweise kompensiert werden. Nach dem Start der investiven Förderung für Stallum- und Neubauten zum 1. März folgt damit die zweite Stufe des Bundesprogramms.

Die Höhe des Zuschusses für die Förderung der laufenden Mehrkosten ist je nach Anzahl der gehaltenen Tiere gestaffelt. Für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine können 80% der laufenden Mehrkosten gefördert werden, für darüber hinausgehende Tierzahlen bis 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine 70%.

Förderfähige Mehrkosten sind solche, die dem Betrieb durch die Erfüllung von sogenannten Premiumanforderungen in den Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio entstehen. Die Antragstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Tierhaltung zukunftsfest weiterentwickeln

Insgesamt stehen 1 Mrd. Euro im Zeitraum von vier Jahren für das Förderprogramm zur Verfügung, davon 150 Mio. Euro in diesem Jahr. „Schweinen mehr Platz oder Auslauf zu geben, das kostet Geld“, erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Er wies darauf hin, dass sich die Zahl der Schweine haltenden Betriebe zwischen 2010 und 2020 fast halbiert habe: „Damit auch noch gutes Fleisch von Höfen aus Deutschland auf den Tisch kommt, muss die Tierhaltung zukunftsfest weiterentwickelt werden“, unterstrich Özdemir.

Web-Seminar bietet Hilfestellungen

Wie die BLE am Dienstag (2.4.) mitteilte, können sich ab dem 15. April 2024 zunächst Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme einmalig bei ihr für die Teilnahme an dem neuen Förderprogramm anerkennen lassen. Nach Bestätigung der Förderfähigkeit hätten die Mitgliedsbetriebe dieser Organisationen und Kontrollsysteme ab dem 4. Juni 2024 die Möglichkeit, Anträge auf die Förderung laufender Kosten zu stellen, die durch eine besonders artgerechte und umweltschonendere Haltung von Tieren entstehen.

Werden die in der Richtlinie genannten Vorgaben eingehalten, muss die Anerkennung nach BLE-Angaben nur einmalig erfolgen und kann für alle drei Tiergruppen - Sauen, Ferkel und Mastschweine - gemeinsam beantragt werden.

Alle Organisationen, die bis zum 10. Mai 2024 auf www.ble.de/umbau-tierhaltung einen Antrag auf Anerkennung eingereicht haben, erhalten von der BLE bis zum 27. Mai Bescheid, ob sie zugelassen sind. Sobald Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme anerkannt sind, werden sie auf der Internetseite der BLE veröffentlicht.  Am 9. April 2024 bietet die Bonner Behörde ein Web-Seminar mit Hilfestellungen für Interessierte an.
AgE
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