Bitkom-Präsident Achim Berg wies am vergangenen Dienstag (17.3.) in Berlin darauf hin, dass der Freistaat Bayern im Zuge der Seuchen-Schutzmaßnahmen explizit darauf hingesteuert habe, dass der
Online-Handel Aufgaben des stationären Handels übernehme. Nach seiner Überzeugung ist es nun wichtig, dass auch die anderen Bundesländer diesem Beispiel folgen.
„Klar ist: Während der
Corona-Pandemie müssen soziale Kontakte auf ein Minimum reduziert werden. Wer nicht mehr in Geschäfte gehen möchte oder kann, weil diese aufgrund der aktuellen Lage geschlossen sind, kann sich im Online-Handel mit jenen Dingen versorgen, die er benötigt“, erläuterte Berg. Ihm zufolge bieten erste Händler und Lieferanten eine Zustellung ohne Kundenkontakt an, bei der online bezahlte Ware nach dem Klingeln an der Haustür abgestellt wird. So könne eine Versorgung mit Waren gewährleistet bleiben, und die Verbraucher seien einem geringeren Risiko ausgesetzt, als wenn sie in den Supermarkt oder in ein Ladengeschäft gingen.
Der Bitkom-Präsident drängt zudem auf einen möglichst ungehinderten Warenverkehr im Europäischen Binnenmarkt. Nach seinen Angaben wird aber schon jetzt von langen Staus und Verspätungen an den innereuropäischen Grenzen berichtet. Das betreffe nicht nur den Handel, sondern vor allem auch die Versorgung von Gesundheitseinrichtungen mit medizinischen Produkten oder die Belieferung der Industrie mit Materialien für die Produktion.
Agrarhandel unverzichtbarDer Bundesverband Agrarhandel (BVA) und der Deutsche Verband Tiernahrung (DVT) wiesen vergangene Woche gleichermaßen auf die systemrelevante Bedeutung ihrer Mitgliedsunternehmen für die Versorgung der Landwirte und Marktpartner in der Lebensmittelkette hin. Beide Verbände erklärten, dass es in vielen Bereichen wegen der
Corona-Pandemie zu Einschränkungen oder sogar Produktionsunterbrechungen komme, ihre Betriebe jedoch alles versuchten, um die Belieferung der Landwirte mit
Futter- und Betriebsmitteln sowie mit Rohstoffen für die Mühlen sicherzustellen. Dafür sei staatlicherseits die Anerkennung als unverzichtbarer Bereich notwendig.
„Nach unserer Überzeugung gehören die Unternehmen des Agrarhandels zur kritischen Infrastruktur. Dies ist bei allen behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung der
Corona-Pandemie zu beachten“, betonte BVA-Präsident Rainer Schuler. Damit die Wertschöpfungskette weiter funktioniere und die Lebens- und auch die Futtermittelversorgung auf Dauer gesichert werden könnten, sei jeder einzelne Agrarhandelsstandort in Deutschland unverzichtbar. So sei bei den Agrarhandelsunternehmen ein großer Teil der letzten Getreide- und Ölsaatenernte eingelagert, die nach und nach ohne Engpässe zu den Verarbeitern geliefert werden müsse, so Schuler.
Zudem benötigten die Bauern in der beginnenden Vegetationsperiode Saatgut, Dünge- und Pflanzenschutzmittel als Grundstein für die nächste Ernte. Genug Futter da Der Sprecher der DVT-Geschäftsführung, Dr. Hermann-Josef Baaken, machte deutlich, dass in den rund 300 deutschen Mischfutterwerken die Mitarbeiter rund um die Uhr arbeiteten, um die Landwirte bei der Versorgung ihrer Tiere zur Erzeugung von Lebensmitteln zu unterstützen.
Für die Futterherstellung sei die Rohstoffbeschaffung unverzichtbar, weshalb die Aufrechterhaltung der Logistik und freie Handelswege erforderlich seien. Zudem habe sich die Branche im Fall von zwingend notwendigen Einschränkungen in der Produktion der gegenseitigen Solidarität für den Ersatz von Futtermittellieferungen versichert.
Wie Baaken weiter erläuterte haben die Futtermittelunternehmen Krisenpläne erstellt, die Hygienemaßnahmen weiter verschärft und versuchen, den persönlichen Kontakt weitestgehend zu vermeiden. Derzeit fehle punktuell der Nachschub für notwendige Schutzausrüstungen, da eine ganze Reihe von Futtermittelzusatzstoffen laut ihren Zulassungsverordnungen nur unter Verwendung von Schutzausrüstungen verarbeitet werden dürfen.
Der DVT hat deshalb gemeinsammit der Arbeitsgemeinschaft für Wirkstoffe (AWT) beim Bundeslandwirtschaftsministerium dafür geworben, bei einer entsprechenden Zuteilung im Rahmen der öffentlich „bewirtschafteten“ Kontingente die betroffenen Betriebe zu berücksichtigen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb aufrecht erhalten zu können.