22.04.2008 | 09:01 | Umweltpolitik
Entwurf des Umweltgesetzbuch verfehlt selbst gesteckte ZieleBerlin - „Das Umweltgesetzbuch in seiner vorliegenden Form verfehlt die selbst gesteckten Ziele des Koalitionsvertrages und muss dringend überarbeitet werden“, so Karl-Magnus Graf Leutrum, Vorsitzender des Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) in einer Stellungnahme zum UGB an die Minister Seehofer, Gabriel, das Bundeskanzleramt und die Fraktionen im Bundestag. |
Nach Ansicht des AFN erfüllen die UGB- Entwürfe die selbst gesteckten Ziele nicht. Vielmehr greift das UGB mit seinen ordnungsrechtlichen Ansätzen auf bereits in der Vergangenheit wenig erfolgreiche Instrumente zurück. Zudem wird bestehendes Recht deutlich verschärft. Genannt seien die zusätzlichen Verpflichtungen für die Träger der Gewässerunterhaltungslast. Die Eigentümer tragen schon heute maßgeblich zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bei. Weitere gesamtgesellschaftlich gewollte, Maßnahmen können nicht allein durch die Grundeigentümer finanziert werden. Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums wird so untragbar überspannt.
Weiterhin darf die bestehende klare Trennung der Rechtskreise Naturschutz von land- und forstwirtschaftlichem sowie jagdlichem Fachrecht nicht aufgehoben werden. Das AFN fordert daher den Erhalt der sog. ´Unberührtheitsklausel´. Diese Klausel reflektiert die kompetenzrechtliche und damit verfassungsrechtlich garantierte Eigenständigkeit der betreffenden Regelungsbereiche, was durch die Föderalismusreform bestärkt wurde.
Das AFN als Zusammenschluss führender Verbände von Landnutzern mit über 6 Millionen Mitgliedern im ländlichen Raum, begrüßt grundsätzlich das Ziel, das zersplitterte Umweltrecht in einem Umweltgesetzbuch zusammenzufassen und zu vereinfachen. Das UGB sollte auch ein politisches Zeichen für die Stärkung der Kooperation zwischen Naturschutz und Landnutzern setzen. Neue, innovative Instrumente hierfür lasse der Entwurf allerdings noch vermissen. Nach Überzeugung des AFN kann die Vielfalt der Kulturlandschaft künftig nur durch nachhaltige Naturnutzung erhalten und fortentwickelt werden. Dafür müssen die Landnutzer als wichtige Partner anerkannt und Ihnen nicht immer weiter neue Belastungen und Verpflichtungen auferlegt werden.
Auch dem zunehmenden Flächenverbrauch begegnet das UGB nicht effizient. Instrumente wie primäre Pflicht zur Entsiegelung, Vertragsnaturschutz und eine flexibilisierte Eingriffregelung für betriebsintegrierte Ausgleichsmaßnahmen müssen gestärkt werden. Dagegen lehnt das AFN die Einführung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts ab. Dieses Instrument hat sich in der Vergangenheit nicht bewährt und schafft nur weiteren Verwaltungsaufwand. Die ausführliche Stellungnahme des AFN zu den UGB- Entwürfen kann auf der Internetseite des AFN eingesehen werden (PD)
|
|
|
|
|