Es ist nicht ganz sicher, ob das Plenum dem Entwurf des EU-Umweltausschusses zustimmt. (c) proplanta
Der federführende Umweltausschuss der Volksvertreter hat sich am Montagabend (11.3.) auf einen Entwurf zum Vorschlag der EU-Kommission vom Sommer 2023 verständigt. Das Plenum wird hierüber voraussichtlich am 11. April abstimmen. Dabei ist laut Beobachtern auch nicht gänzlich auszuschließen, dass der Vorschlag vom Parlament zurückgewiesen wird. Sollte ein Mandat beschlossen werden, obliegt es nach der Wahl den neuen Vorsitzenden der Fraktionen, zu entscheiden, ob man mit dem Mandat in den Trilog mit der Kommission und dem Rat eintritt.
Für den Kommissionsentwurf haben im Umweltausschuss 42 Parlamentarier gestimmt. Abgelehnt wurde dieser von 26 Abgeordneten; zudem gab es 14 Enthaltungen. Bei der anvisierten Bodenrichtlinie würde es sich um die erste Regelung dieser Art auf EU-Ebene handeln. Die Umweltpolitiker unterstützen das übergeordnete Kommissionsziel, bis zum Jahr 2050 „gesunde“ Böden in der EU zu erreichen. Auch das Vorhaben einer harmonisierten Definition der Bodengesundheit wird unterstützt.
Fünf Kategorien des Bodenzustandes
Gleiches gilt für den vorgeschlagenen Überwachungsrahmen. Demnach sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, den Gesundheitszustand aller Böden in ihrem Hoheitsgebiet zu bewerten. Dazu sollen fünf Kategorien des Bodenzustands definiert werden. Gefordert wird, dass die EU-Länder binnen zehn Jahren Böden der schlechtesten Zustandskategorie, sogenannte „kritisch degradierte Böden“, zu „degradierten Böden“ aufwerten.
Anschließend müssen innerhalb von sechs Jahren degradierte Böden in einen „mäßigen ökologischen Zustand“ und solche mit „mäßigem ökologischen Zustand“ in einen „guten ökologischen Zustand“ gebracht werden. Als Top-Kategorie wird im Entwurf des Umweltausschusses der Boden in einem „sehr guten ökologischen Zustand“ bezeichnet. Unter welchen Maßgaben die Böden der jeweiligen Kategorie zugeordnet werden, sollen die Mitgliedstaaten selbst entscheiden dürfen. Die Kommission hatte vorgeschlagen, die Böden lediglich entweder als „gesund“ oder „ungesund“ einzustufen.
Bodenverunreinigungen öffentlich machen
Des Weiteren unterstützen die EU-Umweltpolitiker den Vorschlag der Kommission, wonach die Mitgliedsländer spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie ein öffentliches Verzeichnis über verunreinigte und potenziell verunreinigte Standorte zu erstellen haben. Nach Angaben der Brüsseler Behörde gibt es in der EU etwa „2,8 Mio. potenziell kontaminierte Standorte“. Die Mitgliedstaaten sollen außerdem dazu verpflichtet werden, aufgrund von Bodenverunreinigungen „unannehmbare“ Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu beseitigen.
Die Kosten müssten nach dem Verursacherprinzip von denjenigen getragen werden, die für die Kontamination verantwortlich sind. Dies unterstützt der Umweltausschuss. Dies gilt auch für den Vorschlag, den Bodenbewirtschaftern praktische Informationen über die Anwendung nachhaltiger Bewirtschaftungsmethoden öffentlich zugänglich zu machen.
Bodengesundheit lebenswichtig
Der Parlamentsberichterstatter Martin Hojsík zeigte sich zufrieden, dass man sich nun einem gemeinsamen europäischen Rahmen zum Schutz der Böden weiter annähere. Der slowakische Abgeordnete der liberalen Fraktion Renew Europe (RE) betonte, dass der Lebensunterhalt der Landwirte und die gesamte Nahrungsmittelerzeugung von der nicht erneuerbaren Ressource Boden abhänge.