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22.05.2013 | 13:29 | Straßenverkehrsordnung 

Sonntagsfahrverbot während der Erntezeit aufgehoben

Mainz - Für die Getreide- und Ölsaatenernte sowie die Traubenlese gelten auch im Jahr 2013 wieder Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot gemäß § 30 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung.

Sonntagsfahrverbot
(c) proplanta
Für die Getreide- und Rapsernte gelten die Ausnahmen vom 16. Juni 2013 bis zum 25. August 2013, für die Maisernte und Weintraubenlese vom 18. August 2013 bis zum 10. November 2013 und für die Ölsaatenernte vom 11. August 2013 bis zum 29. September 2013. (Pd)
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