Ein entsprechender Erlass sei am Donnerstag in Kraft gesetzt worden, teilte das Ministerium in Schwerin mit.
Nach Angaben von Ressortchef Till
Backhaus (
SPD) konnte der Boden aufgrund der nassen Witterung in diesem Jahr nur begrenzt den organischen Naturdünger aus Ställen und Biogasanlagen aufnehmen. Im Winter ist wegen des ruhenden Pflanzenwachstums und der oft gefrorenen Oberfläche das Ausbringen von Gülle auf Acker- und
Grünland ohnehin untersagt.
Laut Erlass können Landwirte nun bei den unteren Wasser- und Naturschutzbehörden der Landkreise Anträge für die Errichtung von befristeten Gülle-Notlagern stellen. Möglich seien flexible Tanks, Folienbecken in Silagelagern und mit Folien ausgekleidete Erdgruben.
In allen Fällen müssen die Lagereinrichtungen dicht und standsicher sein. Der Abstand zu Quellen oder Brunnen muss mindestens 50 Meter, zu Bächen und Seen mindestens 20 Meter betragen. Die Notlager sind nach maximal sechsmonatiger Nutzung zurückzubauen.
Umweltverbände und auch Teile der Wirtschaft sehen die Genehmigung für Notlage wegen bestehender Sicherheitsrisiken und Gefahren für Oberflächen- und
Grundwasser kritisch.