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23.01.2020 | 12:30 | Ökoverordnung 

Bald Erleichterungen für Ökobetriebe?

Berlin - Auf europäischer Ebene wird derzeit die Ausgestaltung der Durchführungsverordnungen zur neuen Öko-Basisverordnung diskutiert.

Ökoverordnung
Übergangsregelungen werden eingeführt und verlängert. (c) K.F.L. - fotolia.com
Gegenüber der EU-Kommission hat sich die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hier sehr intensiv für praxisgerechte Lösungen eingesetzt, vor allem in der Tierhaltung. Gemeinsam mit anderen Mitgliedsstaaten konnte die Ministerin entscheidende Änderungen erwirken. Die Maßnahmen in der ursprünglichen Form hätten innerhalb sehr kurzer Fristen zu deutlichen Erschwernissen für die Ökobetriebe geführt.

Der neue Entwurf der Kommission, der jetzt vorliegt, kommt den deutschen Anliegen in entscheidenden Punkten entgegen. So sieht er im Vergleich zur ursprünglichen Fassung folgende Änderungen vor:

Bereich Geflügelhaltung

  • Einführung einer Übergangsregelung von drei Jahren zur Anpassung an die neue Regelung, die eine Anrechnung der Verandafläche auf die Stallinnenfläche ausschließt.
  • Verlängerung der Übergangsregelung von fünf auf acht Jahre für Betriebe mit Mehrebenenställen zur Anpassung an die Reduzierung von vier auf drei Ebenen
  • Verlängerung der Übergangsregelung von fünf auf acht Jahre zur Anpassung an neue Normen der Auslaufgestaltung.
  • Verlängerung der Übergangsregelung von fünf auf acht Jahre für Betriebe, die Junghennen und Bruderhähne produzieren, zur Anpassung an neue Normen hinsichtlich der Besatzdichte und Minimumflächen

Bereich Schweinehaltung

  • Reduzierung der Mindestaußenfläche für leerstehende Sauen von drei auf 1,9 Quadratmeter
  • Verlängerung der Übergangsregelung von drei auf acht Jahre zur Anpassung an Gestaltung der Außenanlagen von Schweineställen.
  • Die Kommission hat angekündigt, die rechtssichere Berücksichtigung moderner Tierhaltungssysteme im kommenden Jahr nochmal zu überprüfen.
BMEL
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