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23.02.2016 | 13:15 | InVeKos-Daten-Gesetz 

Bundesrat entscheidet über geodatenbasierte Antragstellung

Berlin - Es wird ernst mit der Umstellung der EU-Agrarförderung auf eine geodatenbasierte Antragstellung.

InVeKos
(c) envfx - fotolia.com
Der Bundesrat wird an diesem Freitag voraussichtlich der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKos) und des InVeKos-Daten-Gesetzes nach Maßgabe einiger Änderungen zustimmen.

Mit der Umstellung auf computergestützte geographische Informationssysteme im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems trägt das Bundeslandwirtschaftsministerium einer EU-Vorgabe Rechnung, die den Systemwechsel bis 2018 vorsieht. Das bedeutet, dass die in Deutschland eingeführten Feldblock-, Flurstück-, Schlag- und Feldstücksysteme bei der Flächenerfassung spätestens dann auf ein digitales System umgestellt sein müssen. Mit der Änderung der InVeKos-Verordnung soll erreicht werden, dass der Systemwechsel bundesweit möglichst einheitlich erfolgt.

Daneben steht die Wildvogel-Geflügelpest-Monitoring-Verordnung auf der Tagesordnung der Länderkammersitzung. Danach sollen künftig klinisch gesunde Wildvögel systematisch auf Erreger der Vogelgrippe untersucht werden. Die Verordnung enthält Vorgaben für die Durchführung des Monitorings.

Schließlich wird die rheinland-pfälzische Landesregierung ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes einbringen. Mit ihrem Entwurf will das Land sicherstellen, dass bestimmte forstliche Tätigkeiten wie die gemeinsame Holzvermarktung sowie vorgelagerte Tätigkeiten bis zu einem bestimmten Umfang von den Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen freigestellt sind. Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
AgE
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