Die
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums insgesamt 23.862 Anträge erhalten, das entspricht in etwa 30 Prozent der deutschen Milchbauern.
Über die Hälfte aus dem Süden – Drittel der Menge aus dem Norden
Fast 40 Prozent der Anträge stammen aus Bayern, gefolgt von Niedersachsen (20,6 Prozent), Baden-Württemberg (12 Prozent), Nordrhein-Westfalen (10 Prozent) und Schleswig-Holstein (7,4 Prozent). Während gut ein Drittel der beantragten
Milchmenge auf den Norden (Niedersachsen: 25 Prozent; Schleswig-Holstein: 9,3 Prozent) entfällt.
Die
Verteilung der Anträge aus den Bundesländern gestaltete sich wie folgt:
Anträge Beantragte Milchmenge(Vorschuss) (gerundet in Mio. kg)- Bayern 9.374 (1.270) 3.029,6
- Niedersachsen 4.939 (628) 4.045,2
- Baden-Württemberg 2.865 (581) 1.200,2
- NRW 2.392 (452) 1.754,5
- Schleswig-Holstein 1.772 (164) 1.502,3
- Hessen 820 (170) 450,1
- Rheinland-Pfalz 440 (106) 297,8
- Sachsen 294 (75) 998,3
- Mecklenburg-Vorp. 255 (58) 776,9
- Brandenburg 227 (73) 798,0
- Sachsen-Anhalt 221 (66) 564,8
- Thüringen 183 (49) 684,0
- Saarland 74 (20) 51,6 Gesamt* 23.862 (3.712) 16.156,7*(inkl. Stadtstaaten)
HintergrundVom 30. Dezember 2016 bis zum 16. Januar 2017 konnten
Milcherzeuger eine Sonderbeihilfe bei der
BLE beantragen. Bedingung dafür ist, dass sie im Beibehaltungszeitraum Februar, März, April 2017 insgesamt nicht mehr Milch anliefern, als im Bezugszeitraum Februar, März, April 2016.
Jeder Antragsteller erhält mindestens 0,36 Cent pro Kilogramm für Milch, die er im Zeitraum 01. Dezember 2015 bis 30. November 2016 angeliefert hat. Da nicht alle Milcherzeuger einen Antrag eingereicht haben, wird der Beihilfesatz voraussichtlich höher ausfallen. Der genaue Betrag steht im Sommer nach abschließender Prüfung aller Nachweise über den Beibehaltungszeitraum fest.