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23.03.2012 | 13:02 | Nutztierhaltung 
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Landwirtschaftsministerin Rumpf setzt sich für verbesserte Tierhaltung ein

Kiel - Landwirtschaftsministerin Dr. Juliane Rumpf hat sich im Landtag für weitere Verbesserungen bei der modernen landwirtschaftlichen Nutztierhaltung ausgesprochen.

Artgerechte Nutztierhaltung
(c) proplanta
Dabei machte sie gestern (22. März) deutlich, dass das Tierwohl im Mittelpunkt stehen müsse.

Dieses habe viel mit guten baulichen Voraussetzungen und einem guten Management des Tierhalters zu tun, weniger mit der Größe der Anlage oder der Zahl der Tiere. Sie sagte: "Landwirtschaftliche Nutztierhaltung in Schleswig-Holstein findet auf hohem Niveau statt. Die Landwirte gehen sehr verantwortungsvoll mit ihren Tierbeständen um. Tiergesundheit, Tierwohl und Umweltschutz müssen ständig angepasst, weiter entwickelt und - wo nötig - auch verbessert werden. Von dieser ganzheitlichen Strategie profitieren die Tiere ebenso wie die Betriebe und die Verbraucherinnen und Verbraucher."

Die Ministerin zeigte sich zuversichtlich, dass die Forschung auch in Zukunft Vorschläge für weitere Verbesserungen des Tierwohls ergeben werde. Dieses äußerte sie unter Hinweis auf noch gängige vorbeugende Eingriffe wie das Kürzen der Schnäbel bei Hühnerküken oder das Kupieren der Schwänze bei Ferkeln.

Rumpf forderte, dass die Tierhaltung landwirtschaftlicher Betriebe auch künftig im Außenbereich von Siedlungen baurechtlich privilegiert bleiben solle, denn landwirtschaftliche Betriebe seien auf den Außenbereich und ihre bewirtschafteten Flächen angewiesen. Sie räumte aber ein, dass Interessenkonflikte zwischen gewerblichen Betrieben, zum Beispiel großen gewerblichen Tierhaltungen, und der kommunalen Planungshoheit der Regelung bedürften.

Mit Blick auf den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung sagte die Ministerin, dieser müsse auf das unbedingt notwendige Maß nach ärztlicher Indikation reduziert bleiben. Hier habe das Bundeslandwirtschaftsministerium aktuell gute Vorschläge erarbeitet, die derzeit auch unter aktiver Beteiligung Schleswig-Holsteins auf Bund-Länder-Ebene weiterentwickelt würden.

Auf Initiative Schleswig-Holsteins hätten die Länder das Bundeslandwirtschaftsministerium gebeten, ein verbindliches nationales Konzept zur Minimierung der an Nutztiere verabreichten Antibiotika-Mengen zu erarbeiten. (PD)
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EP-1965@gmx.de schrieb am 30.03.2012 17:31 Uhrzustimmen(39) widersprechen(72)
Diese Vorschläge sind nicht hinreichend. Verbindliche nationale Konzepte für Antibiotika werden wenig nützen, solange Kontrolle kaum besteht und schwirig ist. jeder Tierarzt wird kranken Tieren Medikamente verordnen - und das ist richtig so. Man müsste also dafür sorgen, dass weniger Verletzungen auftreten und das Tierwohl stärken (Bewegung! Luft! Licht!) und Ansteckung entgegenwirken. zudem muss dafür gesorgt werden, dass eine Behandlung des Einzeltieres möglich ist. Das alles funktioniert in Großbeständen in der Regel nicht. Deshalb ist die Aussage, die Größe des Bestandes täte nichts zur Sache, schlicht falsch! Eine Begrenzung der Bestands- und Herdengößen oder zumindest eine grenze für die Privilegierung, die diese Größen berücksichtigt, würde neben den Tieren auch der Seuchenprävention und der Vorbeugung der Entwicklung resistenter Erreger dienen. "Kleinvieh macht auch Mist" heißt es. und viele kleinere Betriebe, die ihre Tiere so halten, dass Verletzungen und Ansteckung vermieden werden, würden die Akzeptanz der Verbraucher ebenso fördern wie das Image des Landes Schleswig-Holstein!
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