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23.10.2016 | 13:30 | Selbstverwaltungseinrichtung 

Landwirtschaftskammer Niedersachsen doch nicht aufgespalten

Hannover - Die im Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen vorgesehene Aufsplitterung in zwei Behörden steht nicht mehr zur Diskussion.

Landwirtschaftskammer Niedersachsen
(c) LWK
Darauf hat das Landvolk Niedersachsen nach einer Anhörung im Agrarausschuss des Landtages am Mittwoch (19.10.) hingewiesen. Der Landesbauernverband begrüßte diese Entwicklung, denn Niedersachsens Landwirte bräuchten eine starke Landwirtschaftskammer als Selbstverwaltungseinrichtung an ihrer Seite.

„Damit kann eine leistungsfähige Selbstverwaltung sichergestellt werden“, betonte Landvolk-Hauptgeschäftsführer Jörn Dwehus vor dem Ausschuss. Interessenskonflikte bei der Wahrnehmung eigener und übertragener Aufgaben seien organisatorisch zu vermeiden; dies könne die Selbstverwaltung in eigener Regie sicherstellen, erklärte Dwehus. Unter diesen Voraussetzungen sieht das Landvolk die vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg angemahnte Trennung von eigenen und übertragenen Aufgaben der Landwirtschaftskammer gewahrt. Allerdings vermisst der Landesbauernverband weiterhin einen umfassenden Aufgabenkatalog für die Landwirtschaftskammer. Deren Mitglieder sollten klar erkennen können, wofür ihre Beiträge verwendet würden.

Bei den Finanzzusagen regt der Landvolkverband eine langfristige Sicherheit an und schlägt eine Zielvereinbarung mit den Vorgaben einer strategischen Fünf-Jahresplanung vor. So werde die Landwirtschaftskammer ihrer Aufgabe als Kompetenzzentrum der Landwirtschaft in Form einer Selbstverwaltung gerecht werden können, so das Landvolk. Dwehus betonte: „Die Landwirte brauchen in der aktuellen, wirtschaftlich schwierigen Phase eine unabhängige und flexible Selbstverwaltung an ihrer Seite, der sie vertrauen.“

Nach wie vor kritisch sieht der Agrarsprecher der CDU-Landtagsfraktion, Helmut Dammann-Tamke, den Gesetzentwurf. Er bemängelte vor allem die Aufgabenzuordnung für die drei Bereiche der Kammer mit eigenen, hoheitlichen und Vereinbarungsaufgaben sowie die sachgerechte und faire finanzielle Ausstattung: „Es sollte unstrittig sein, dass auch die Verwaltung einer Körperschaft öffentlichen Rechts einer gewissen Flexibilität bedarf.“ Der CDU-Politiker warf Landwirtschaftsminister Christian Meyer vor, die Landwirtschaftskammer absichtlich schwächen zu wollen.
AgE
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