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23.11.2010 | 22:00 | Künftige Standorte für Landwirtschafts- und Umweltämter  

Mecklenburg-Vorpommern beschließt Sitze der Landwirtschafts- und Umweltämter

Schwerin - Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine Entscheidung über die Amtssitze der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt getroffen und folgende Standorte festgelegt.

Amtssitz LU Mecklenburg-Vorpommern

"Die Standortauswahl erfolgte nach objektiven Kriterien. Hierzu zählten insbesondere die Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger, die zentrale Lage des Standortes im Amtsbereich sowie die Konzentration von Behörden an einem Standort. Berücksichtigt wurde auch der Grundsatz der Landeshaushaltsordnung, wonach Landesbehörden vorrangig in Landesliegenschaften untergebracht werden sollten. Wichtig war mir auch, die Erreichbarkeit des künftigen Dienstortes für die Mitarbeiter", erklärt Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg: Schwerin
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg: Rostock
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte: Neubrandenburg
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern: Stralsund, Außenstelle: Ferdinandshof


Laut Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Betriebes für Bau- und Liegenschaften (BBL) entsprechen die vorgesehenen Standorte der jeweils wirtschaftlichsten Variante. Zudem wird damit auch einer Vereinbarung mit dem Wirtschaftsministerium Rechnung getragen. Diese sieht vor, dass aus der Zusammenlegung und Standortentscheidung keine negativen Auswirkungen auf die, unter Fachaufsicht des Wirtschaftsministeriums stehende Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall– und Kreislaufwirtschaft der Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur, erwachsen.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern verfügt als einziges Amt über eine Außenstelle. Damit wurde einerseits der Größe des Amtsbereiches, die insbesondere durch eine große Nord-Süd-Ausdehnung geprägt ist, Rechnung getragen. Zugleich muss dieses Amt den größten Küstenabschnitt der Ostsee betreuen. Insofern galt es vor allem die Aufgabe des Küsten- und Hochwasserschutzes bei der Standortauswahl entsprechend zu berücksichtigen.

Die Zusammenführung der bisherigen Sitze kann nicht in allen Fällen sofort erfolgen. Für die Unterbringung der Mitarbeiter müssen noch entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden. Zudem werden aus Kostengründen bestehende Mietverträge beachtet.

"Ich bin froh, dass wir wenige Monate nach der Entscheidung über die Errichtung der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt nun auch eine Festlegung über die Dienstsitze getroffen haben. Das gibt sowohl den Mitarbeitern als auch den betroffenen Kommunen Planungssicherheit", so Backhaus. (LU)

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