Das Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch gilt für die
Energieversorgung und den Lebensmittelhandel. Damit ist eine langjährige Argumentation des
DBV gegen Preisdumping-Aktionen und Verschleudern von Lebensmitteln zu nicht Kosten deckenden Preisen erfolgreich in einem Gesetz aufgenommen worden. Der DBV fordert die im
Bundestag vertretenen Parteien jetzt auf, zügig das Gesetz zu verabschieden.
Bisher war es dem Lebensmittelhandel möglich, kurzfristig Preisaktionen auch unter Einstandspreis durchzuführen. Nach dem neuen Gesetz darf zukünftig auch bei solch kurzfristigen Sonderaktionen ein Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis nicht mehr erfolgen. Bei drohendem Verderb der Waren ist eine solche Verkaufsaktion aber noch erlaubt. (DBV)