Der Freistaat hilft dabei mit Fördermitteln. Im Beisein von Landwirtschaftsminister Frank Kupfer wurde der Gemeinde heute (25. Mai 2010) der Förderbescheid überreicht.
„Der Zugang zu leistungsfähigem Breitbandinternet ist eine unentbehrliche Standortvoraussetzung für zukunftsfähige ländliche Räume. Unternehmen und Privatpersonen sind heutzutage gleichermaßen auf solche Angebote angewiesen. Deshalb ist die Verbesserung der Breitbandversorgung ein zentrales Thema in der Integrierten Ländlichen Entwicklung“, so Staatsminister Kupfer.
„Bisher ist die Versorgungssituation mit Breitbandinternet im ländlichen Raum Sachsens noch immer unbefriedigend“, so der Minister weiter. Beleg dafür seien die vielen teilweise oder vollkommen unterversorgten Orte, die in zahlreichen Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalysen ermittelt wurden. „Trotz überdurchschnittlicher Wachstumsraten bei der Breitbandnutzung besteht deshalb weiter eine digitale Kluft zwischen Stadt und Land, die wir dringend beseitigen wollen“.
Mit der Förderung der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft haben die Kommunen eine Möglichkeit, die bei ihnen vorhandenen Versorgungsdefizite aktiv zu beseitigen. Die Richtlinie zur Integrierten Ländlichen Entwicklung (RL ILE/2007) bietet dabei mit einem Förderanteil von in der Regel 90 Prozent attraktive Konditionen.
„Sornzig-Ablaß ist jetzt fast am Ziel. Beharrliches Dranbleiben und das Durchziehen des Förderverfahrens führen zum Erfolg. Das sollte auch anderen Gemeinden als Vorbild dienen“, so der Minister. Derzeit sind vier Landkreise und 63 sächsische Gemeinden dabei, die Erschließung ihrer unterversorgten Gebiete mit Hilfe der Förderangebote der RL ILE/2007 zu verbessern. Weitere Ausschreibungen zur Versorgung laufen derzeit oder sind in Vorbereitung. „Ich gehe davon aus, dass mit Hilfe unserer Förderung in nächster Zeit eine ganze Reihe von Lücken im Breitbandnetz geschlossen werden können“, so Kupfer abschließend.
Die Förderung des Breitbandausbaus im ländlichen Raum (Orte oder Ortsteile mit bis zu 5 000 Einwohnern) ist in Sachsen in einem zweistufigen Förderverfahren geregelt. In Stufe eins werden die aktuelle Versorgungssituation, der Bedarf der Unternehmen und Bürger sowie die technischen Voraussetzungen in der jeweiligen Gemeinde ermittelt und auf dieser Grundlage eine Abfrage der potenziellen Anbieter veranlasst.
Ist der Ort unterversorgt und wird kein Anbieter gefunden, der ohne Förderung den Ausbau im Zeitraum eines Jahres durchführt, kann in Stufe zwei die bedarfsgerechte Versorgung des Ortes ausgeschrieben werden. Der Betreiber, der den Zuschlag erhält, hat Standardbreitbandanschlüsse mit Übertragungsraten von zwei Megabit pro Sekunde (Downstream) bzw. 192 Kilobit pro Sekunde (Upstream) für alle privaten Nutzer bereitzustellen.
Die Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse sowie die Wirtschaftlichkeitslücke, die sich aus der Ausschreibung ergibt, fördert der Freistaat Sachsen mit bis zu 90 Prozent. Bewilligungsbehörden sind die jeweiligen Landratsämter und Kreisfreien Städte. (PD)
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