Deutschland habe nun die Chance, beim Schutz des Grundwassers entscheidend voranzukommen und gravierende Konsequenzen aus der Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof abzuwenden, teilte Heinen-Esser am Dienstag in Düsseldorf mit. Zuvor hatte die «Neue Ruhr»/«Neue Rhein Zeitung» berichtet.
EU-Kommission und Bundesregierung hatten sich zuvor auf schärfere Dünge-Vorgaben für deutsche
Bauern geeinigt - jetzt sind die Bundesländer gefragt. In der
Länderkammer steht die
Verordnung am 3. April zur Abstimmung - und zuletzt gab es noch viel Kritik daran. Sollten die Länder im
Bundesrat nicht zustimmen, droht laut
Bundesumweltministerium ein weiteres Klageverfahren mit möglichen Strafzahlungen.
Die neue Verordnung sieht zahlreiche Einschränkungen für Bauern beim Düngen vor. Unter anderem soll in sogenannten roten Gebieten mit besonders hoher Belastung 20 Prozent weniger Dünger ausgebracht werden - wie genau, bleibt aber den Landwirten überlassen.
Die Ministerin sagte, sie sehe in der Landwirtschaft eine große Bereitschaft, «notwendige Beiträge zum Schutz des Grundwassers zu leisten». Gleichzeitig forderte sie, einschneidende Maßnahmen verursachergerecht anzuwenden: «Wer jetzt schon seine Felder schonend bearbeitet, muss von bestimmten Beschränkungen ausgenommen werden.»