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27.01.2019 | 08:52 | Schadstoffe 
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Verkehrsgerichtstag will Überprüfung der Diesel-Grenzwerte

Goslar - Der Deutsche Verkehrsgerichtstag bezweifelt die Berechtigung des derzeit geltenden Emissionsgrenzwerts für die Verhängung von Dieselfahrverboten.

Dieselfahrzeug
(c) proplanta
Die EU-Kommission solle den Wert für Stickstoffoxid (NO2) von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft wissenschaftlich überprüfen lassen, forderte der Expertenkongress am Freitag in Goslar.

Weil die jenseits dieses Werts verhängten Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Grundrechte eingriffen, dürften Verbote nur auf der Grundlage eines wissenschaftlich fundierten Grenzwerts als letztes Mittel angeordnet werden, heißt es in der Empfehlung. Bereits erlassene Fahrverbote sollten laufend auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag forderte den Gesetzgeber zudem auf, ein Gesamtkonzept zur Reduzierung aller relevanten Schadstoffe einschließlich Stickstoffdioxid zu entwickeln. Um eine schnellstmögliche Senkung der NO2-Werte zu erreichen, sollte es für ältere Diesel-Fahrzeuge eine Hardware-Nachrüstung geben, an deren Kosten die Hersteller zu beteiligen seien.

Der VGT forderte ferner einheitliche Standards für Schadstoff-Messungen. Derzeit können die Messstellen direkt am Fahrbahnrand oder bis maximal 25 Meter davon entfernt aufgebaut werden.
dpa
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Kommentare 
maximilian schrieb am 02.02.2019 19:15 Uhrzustimmen(5) widersprechen(8)
Die Fahrverbote, die auf Gerichtsrteilen beruhen, würden auch dann noch gelten, wenn die Grenzwerte angehoben würden. Es müßte neu vor Gericht verhandelt werden.
Felix schrieb am 28.01.2019 10:13 Uhrzustimmen(5) widersprechen(5)
Vor allem die Feinstäube, Stickoxide, und weitere gebundene toxische Gase und Mikroorganismen greifen in Grundrechte ein:

Art. 2 Satz 1 - das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Dies ist ein disponibles Grundrecht! Das heißt es kann selbst bei Einwilligung nicht eingeschränkt werden.

Also folgt: Auch wer seine Mobilität als Anspruch freiwillig darüber stellt, muss vom Gesetzgeber in seinem Recht auf "Leben und körperliche Unversehrtheit" geschützt werden.

Hierzu sagen Mediziner weltweit übereinstimmend (WHO): Feinstaub und Stickoxide sind gesundheitsschädlich. Hierzu gibt es keine unbedenklichen Grenzwerte.

Die Grenzwerte der EU sind lediglich Hilfskonstruktionen der Politik.

Nur der Grenzwert 0 erfüllt Artikel 2 GG und der Menschenrechte-Charta.

Da jedoch natürliche Emissionen aus Vulkanen, , der Stoffwechselprozesse von Erde, Lebewesen (Fauna und Flora: Atmung, Verdauung, Fäulnis, Verwesung, stoffliche Umwandlung ) schon einen Grundwert definieren, gesteht die Politik auch dem Menschen einen Grundwert zu, den die UN gerne auf 20 reduzieren würde.
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