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Zum Hintergrund:Am 03.02.2009 hat das Bundesverfassungsgericht die Beitragsveranlagung nach dem Absatzfondsgesetz als unzulässige Sonderabgabe für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Mit dieser Entscheidung fällt auch der rechtliche Rahmen, aufgrund dessen der Absatzfonds die
ZMP mit Durchführung von Maßnahmen zur Marktbeobachtung und -berichterstattung beauftragt hat. Die ab sofort fehlende finanzielle Zuwendung war wichtigster Bestandteil des Etats der ZMP. Die Gesellschafter der ZMP Zentrale Markt- und
Preisberichtstelle GmbH haben daraufhin am 25.02.2009 beschlossen, dass das Unternehmen ZMP in eine geordnete Liquidation geht. Als Liquidatoren wurden Herr Ralf Goessler, bisheriger Geschäftsführer der ZMP, und Alfons Schnabel, Direktor der
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, eingesetzt. (ZMP)