Der Zuschnitt des Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz bleibe erhalten. Das bedeute, dass sich die Landwirtschaft in den bisherigen Strukturen im Ministerium wiederfinde und dort an die Arbeit der zurückliegenden Legislaturperioden angeknüpft werden könne. Das sei ein großer Vorteil gegenüber einem völlig neuen Ressortzuschnitt. Auch mit den Inhalten könne man zufrieden sein.
Das politische Bekenntnis zum Landwirt als Unternehmer und Erzeuger von Lebensmitteln sowie Biorohstoffen gehe in der Vereinbarung einher mit dem Anspruch der neuen Landesregierung, die Erzeugung von Lebensmitteln in Hessen und deren Vermarktung zu fördern und zu stärken, und zwar unabhängig von der Produktionsausrichtung und für alle hessischen Betriebe. Einen besonderen Schwerpunkt sieht Präsident Schneider beim Flächenschutz. Mit der Bündelung von Kompensationsmaßnahmen bei der Hessischen Landgesellschaft und einer zeitnahen Überarbeitung der Kompensationsverordnung werde die Forderung des Bauernverbandes nach einem möglichst schonenden Umgang mit dem knappen Gut Fläche aufgegriffen.
Zudem begrüßt Schneider das Bekenntnis zum Ausbau von Biorohstoffen. Mit einem Programm Energie 2020 sollen bis dahin 20 Prozent des Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen. Das bedeutet, so Schneider, auch eine deutliche Ausweitung von grünem Strom und grüner Wärme, und damit eine Förderung des Baus von landwirtschaftlichen Biogasanlagen.
In einer gemeinsamen Erklärung hatten sich der Hessische
Bauernverband und der Hessische Gärtnereiverband für einen Verbleib von Landwirtschaftsminister Wilhelm Dietzel im neuen Kabinett ausgesprochen. Die Personalentscheidungen, so die Verlautbarungen aus der Staatskanzlei, werden erst in der kommenden Woche bekannt gegeben. (PD)