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30.06.2015 | 18:00 | Kartellstrafe 

Schließung der Regelungslücken im Kartellrecht gefordert

Bonn - Damit Unternehmen die gegen sie in einem Kartellverfahren verhängten Bußgelder künftig nicht durch Umstrukturierungen entgehen können, hat der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, seine Forderung bekräftigt, diese Regelungslücken im Gesetzeswerk zu schließen.

Kartellstrafe
(c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Es könne nicht sein, dass sich große Unternehmen der Kartellstrafe entzögen und kleine und mittlere Unternehmen zahlen müssten, erklärte Mundt heute vor Journalisten in Bonn bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts 2013/14 und des Jahresberichts 2014 der Wettbewerbsbehörde. Mehrere aktuelle Fälle zeigten, dass es immer noch Lücken gebe. Hier sei eine Änderung „dringend geboten“. Derzeit liege ein diesbezüglicher Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums beim Justizministerium zur Prüfung vor.

Mundt zufolge geht es um Hunderte Millionen Euro, die durch mögliche Umstrukturierungen von betroffenen Unternehmen der Kartellstrafe entgehen könnten. Der Kartellamtspräsident gab in dem Zusammenhang ferner zu bedenken, dass dies auch ganz konkrete Auswirkungen auf künftige Kartellverfahren habe. Es müsse erwogen werden, ob in Zukunft in solchen Fällen überhaupt noch Verfahren in Deutschland angestrengt werden sollten, oder ob die Thematik nicht besser in Brüssel angesiedelt wäre, da Umstrukturierungen dort keine Probleme in einem Kartellverfahren bereiteten.

Im Februar war bekanntgeworden, dass der Fleischfabrikant Clemens Tönnies infolge der vom Bundeskartellamt wegen illegaler Preisabsprachen gegen insgesamt 21 Wursthersteller sowie 33 verantwortlich handelnde Personen verhängten Geldbußen von zusammen rund 338 Mio Euro seinen Anteil durch Umstrukturierungen in seinem Unternehmen der Kartellstrafe zu entgehen versucht.

Nach Angaben von Mundt hat das Bundeskartellamt in den vergangenen Jahren zwei Jahren in 20 verschiedenen Fällen Bußgelder von insgesamt rund 1,36 Mrd. Euro gegen 137 Unternehmen und 133 Privatpersonen verhängt; allein 2014 waren es etwa 1,12 Mrd. Euro. In diesem Jahr wurden bislang Bußgeldbescheide in Höhe von gut 132 Mio. Euro verschickt. (AgE)
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