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30.10.2014 | 06:06 | Klärschlamm 

Landbauliche Klärschlammverwertung: Zehn Jahre Übergangsfrist?

Berlin / Heidelberg - Das Bundesumweltministerium hält einen Übergangszeitraum von zehn Jahren für die Klärschlammverwertung auf landwirtschaftlichen Flächen für vorstellbar.

Klärschlamm-Verwertung
(c) proplanta
Das hat das Ressort in einem Bericht für die Umweltministerkonferenz Ende vergangener Woche in Heidelberg deutlich gemacht.

Union und SPD hatten sich in ihrer Koalitionsvereinbarung grundsätzlich auf einen Ausstieg aus der landbaulichen Verwertung von Klärschlamm geeinigt, einen Zeitpunkt dafür aber offen gelassen.

Dies soll in der anstehenden Novelle der Klärschlammverordnung nachgeholt werden. Wann die Bundesregierung einen Verordnungsentwurf vorlegt, ist derzeit offen. Ursprünglich war dies für Anfang nächsten Jahres angestrebt worden.

Aus Sicht der Länder ist ein Übergangszeitraum von zehn Jahren für die Beendigung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung indes zu lang. In einem Beschluss spricht sich die Umweltministerkonferenz dafür aus, diese Frist „signifikant“ zu verkürzen.

Dem Vernehmen nach wollen die Länder nur noch für höchstens fünf Jahre die Klärschlammausbringung auf Agrarflächen zulassen. Sie versprechen sich davon Impulse für eine Förderung von Technologien zur Phosphorrückgewinnung sowie der Karbonisierung. Die Mitverbrennung von Klärschlamm in Kohlekraftwerken halten die Umweltminister für „ökologisch nicht sinnvoll“. Sie müsse auf Dauer beendet werden. (AgE)
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