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30.11.2009 | 15:28 | Gewässerschutz 

Minister Backhaus begrüßt koordiniertes Vorgehen der Länder beim Elbeschutz

Schwerin - Der Landwirtschafts- und Umweltminister Mecklenburg-Vorpommerns  Dr. Till Backhaus sieht in der Verabschiedung des gemeinsamen Bewirtschaftungsplanes für den deutschen Teil der Elbe und deren Einzugsgebiet auf der 4. Elbe-Ministerkonferenz in Wedel letzten Freitag eine Entscheidung  von richtungsweisender Bedeutung.

Elbeschutz
(c) proplanta
"Die Elbe ist eine wichtige Lebensader für alle Anrainerländer. Insofern ist es auch der Elbeschutz eine gemeinsame  Verantwortung. Regionale bzw. Landesinteressen müssen einvernehmlich unter einen Hut gebracht werden", so Backhaus.

Die Elbe sei, wie andere Flüsse auch, durch Veränderungen des Hauptstroms und der Nebenflüsse durch Ausbau, Begradigung und Gewässerunterhaltung, durch den Verlust von Lebensräumen, Laich- und Aufwuchsgebieten für Fische beeinträchtigt. Zudem erschweren viele Querbauwerke im Einzugsgebiet die Wanderungen von Fischen und Kleintieren. Auch die Belastung mit Nähr- und Schadstoffen sei nach wie vor ein Problem.

Die Reduzierung der  Nährstoffeinträge insbesondere aus der Landwirtschaft wurde deshalb von den Ländern als vorrangige Aufgabe bezeichnet. Darüber hinaus geht es um Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Gewässer für Wanderfische und die Schaffung von natürlichen Laichgebieten in Nebenflüssen.

Der Landwirtschafts- und Umweltminister Mecklenburg-Vorpommern hob zudem die einheitliche Position der Länder zum vorsorgenden Hochwasserschutz hervor. "Alle Menschen entlang der Elbe müssen gleichwertig vor Hochwasser geschützt werden. Auch dazu ist ein abgestimmtes Vorgehen notwendig. Ich freue mich, dass wir uns auf ein einheitliches Bemessungshochwasser gemäß der Empfehlung der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG)  geeinigt haben und somit für alle der Bemessungswasserstand von 7,99 m am Pegel Wittenberge bei einem Abfluss von 4545 Kubikmetern pro Sekunde als Grundlage für Schutzmaßnahmen verbindlich ist", so Backhaus.

Mecklenburg-Vorpommern werde die Festlegung der Überschwemmungsgebiete überarbeiten und wenn notwendig anpassen. Zudem werde der Bewuchs zwischen den Elbedeiche kontrolliert bzw. verändert, um den Abfluss bei Hochwasser zu verbessern.


Hintergrundinformation zur Elbe-Ministerkonferenz:

Die im Einzugsgebiet der Elbe liegenden Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sowie der Bund haben sich darauf verständigt, die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für den deutschen Teil der internationalen Flussgebietseinheit Elbe gemeinsam durchzuführen. Als oberstes Beschlussgremium setzt sich die Elbe-Ministerkonferenz aus den für die Wasserwirtschaft/den Wasserhaushalt zuständigen Ministern bzw. Senatoren der Vertragspartner zusammen. Die Ministerkonferenz entscheidet zum Beispiel über grundsätzliche Fragen der Umsetzung der WRRL im Raum der FGG Elbe, über die Bewirtschaftungsplanung und die Koordinierung der Aufgaben in der internationalen Flussgebietseinheit Elbe. Weitere Informationen unter www.fgg-elbe.de. (PD)
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