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24.11.2012 | 09:03 | Umweltrechtsbehelfsgesetz 

DBV begrüßt Urteil über Klagerecht von Umweltverbänden

Berlin - Der Bundestag hat die Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes beschlossen.

Umweltschutz
(c) proplanta
Umgesetzt wird hierin die Rechtsprechung des EuGH zur Erweiterung der Klagerechte für Umweltverbände. Diese können nach den neuen Regeln auch dann gegen ein Vorhaben klagen, wenn keine individuellen Rechte betroffen sind, jedoch dem Umweltschutz dienende Vorschriften verletzt sind. So ist der Rechtsweg für Umweltverbände nach der neuen Regelung beispielsweise eröffnet, wenn ein Landwirt eine Genehmigung für den Bau eines Schweinestalles erhält, ein Umweltverband jedoch die Verletzung von Lebensräumen geschützter Pflanzenarten durch das Bauvorhaben befürchtet. Diese Änderung war europarechtlich geboten.

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Bürgerinitiativen und Umweltverbände in zunehmendem Maße Landwirte in ihrer betrieblichen Entwicklung zu behindern suchen. Damit das neue Klagerecht nicht mit dem Motiv der Verfahrensverzögerung ausgenutzt werden kann, sieht das neue Gesetz daher flankierende Regelungen vor, um einen Ausgleich zu den Belangen der von den Verbandsklagen Betroffenen herzustellen.

Der DBV hat sich im Gesetzgebungsverfahren für diese verhältnismäßige Regelung eingesetzt und begrüßt insbesondere, dass der Bundestag der Einführung einer Klagebegründungsfrist zugestimmt hat. Innerhalb von 6 Wochen nach Klageerhebung muss der Verband die seine Klage stützenden Tatsachen- und Beweismittel angeben, damit seine Klage aufrechterhalten bleibt.

Zudem sieht das Gesetz die eingeschränkte Überprüfbarkeit von Entscheidungen im Rahmen des behördlichen Beurteilungsspielraumes sowie eine für den Vorhabenträger negative Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur bei „ernstlichen Zweifeln" an der Rechtmäßigkeit der Genehmigung vor. Das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Als nächstes wird im Bundesrat beraten, dieser hat die Möglichkeit Einspruch einzulegen. (dbv)
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