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Das teilte das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium am Montag mit.
Hintergrund sei das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. März. Demnach sei die Kürzung von Beträgen über 300.000 Euro rechtmäßig. Die Landwirtschaftsverwaltung sehe die Widersprüche somit als erledigt an - es sei denn, die Landwirte gingen ausdrücklich dagegen vor.
Die Entscheidung erspare das Verschicken tausender Bescheide, erklärte das Ministerium. (dpa/lno)