Bei den jüngsten EEG-Ausschreibungen gab es kein einziges Gebot für Biomethan-Spitzenlastkraftwerke. Die Branche fordert deshalb einen neuen Schwerpunkt auf flexible Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. (c) fefufoto - fotolia.com
Bei den Ausschreibungsrunden im April und Oktober war kein einziges Gebot für Biomethan-Spitzenlastkraftwerke abgegeben worden. Für die Bioenergieverbände zeigt dies, dass die aktuelle Ausgestaltung mit der Verengung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerken am Markt vorbeigeht.
Die Bieter hätten an diesen Anlagen schlicht kein Interesse. Der Schwerpunkt müsse stattdessen auf flexible Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Anlagen gelegt werden, forderte der Präsident des Fachverbandes Biogas (FvB), Host Seide, auf einer Pressekonferenz in Berlin.
„Bei den im Ausschreibungsdesign vorgeschriebenen geringen Volllaststunden, in denen ein Biomethan-Peaker maximal betrieben werden darf, ist an eine sinnvolle Verwendung der Wärme gar nicht zu denken“, erklärte Seide. Die Bundesregierung sollte im Hinblick auf die längst überfällige Wärmewende den Stadtwerken ermöglichen, Biomethan einzusetzen. Strom und Wärme könnten dabei klimaneutral erzeugt werden, so der FvB-Präsident.
Vergütung muss Kostensteigerung berücksichtigen
Der Generalsekretär im Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, warnte davor, dass in Deutschland Biomasse als Energieträger langfristig verlorengehen könnte. Eine immer stärkere Reduzierung des Anteils klassischer nachwachsender Rohstoffe zugunsten teurerer Substrate ohne entsprechende Vergütungsanhebung sei „absurd“, sagte Krüsken.
Zu diesen Konditionen könnten landwirtschaftlich geführte Biogasanlagen keine Energie mehr produzieren. Der DBV-Generalsekretär forderte daher eine Anpassung der Vergütung, die die Kostensteigerungen berücksichtigt und die auch den kleinen, dezentralen Anlagen eine Zukunftsperspektive öffnet.
Ausschreibungsvolumen erhöhen
Die Verbände des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), neben dem FvB und dem DBV der Bundesverband Bioenergie (BBE) und der Fachverband Holzenergie (FVH), fordern, dass der „de-facto-Ausschluss“ von Biomethan-KWK-Anlagen rückgängig gemacht wird. Zudem sollte „das reguläre Biomasse-Ausschreibungsvolumen nicht reduziert, sondern um die nicht in Anspruch genommenen Volumina der Biomethan-Ausschreibungen erhöht werden“, mahnte HBB-Leiterin Sandra Rostek. Ebenso sollten die Vergütung an die gestiegenen Kosten angepasst und ein Zuschlag für die Vergärung ökologisch besonders wertvoller Substrate eingeführt werden.
Südquote abschaffen
Darüber hinaus müssten die sogenannte Südquote für Biomethan-Projekte sowie die endogene Mengensteuerung abgeschafft werden, so Rostek weiter. Diese seien „unnötige Bremsklötze“ zur Erreichung der Klimaziele. Schließlich muss ihr zufolge der Flexibilitätszuschlag in der regulären Ausschreibung wie in der Biomethan-Ausschreibung an die Inflation angepasst werden, um „einen weiteren Zubau von Flexibilität zu ermöglichen“.