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21.06.2011 | 14:45 | EEG-Novelle misst mit zweierlei Maß 

Deckelung des Maiseinsatzes ist nicht nachvollziehbar

Bonn - Wenn die Bundesregierung tatsächlich Atomausstieg und Energiewende vorantreiben möchte, dann ist der am 6. Juni vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des EEG 2012 in wesentlichen Teilen Korrektur bedürftig.

Energiewende
(c) proplanta
Darauf weist das Deutsche Maiskomitee e.V. (DMK) in einer Stellungnahme hin. Insbesondere die pauschale Begrenzung des Einsatzes von Mais als Biomassesubstrat zur Vergärung in einer Biogasanlage ist weder aus fachrechtlicher noch aus energiepolitischer Sicht nachzuvollziehen. Das DMK fordert daher die Bundesregierung auf, die Deckelung des Einsatzes von Mais und Getreidekorn ersatzlos aus dem Entwurf zu streichen. Anderenfalls sei zu befürchten, dass der Flächendruck und die Erzeugungskosten von Biogas weiter steigen werden, weil auf Gärsubstrate ausgewichen werden muss, die energieärmer und weniger flächeneffizient sind. 

„Wir können die Begründung für eine pauschale Begrenzung, vor allem aber den Vorwurf, der zunehmende Maisanbau der letzten Jahre gehe auf Kosten von wertvollem Grünland sowie mit einer Verarmung an Biodiversität in der Landwirtschaft einher und verstärke gleichzeitig die Konkurrenz um Flächen zur Nahrungs- und Futtermittelerzeugung, nicht nachvollziehen", erklärt DMK-Geschäftsführer Dr. Helmut Meßner.

Legt man einen Zeitraum von zehn Jahren zu Grunde, zeigen Berechnungen, dass bereits in den Jahren 2000 bis 2004, also noch vor Einführung des EEG und bevor Mais als Energiesubstrat in nennenswertem Umfang verwendet wurde, rund 135.000 Hektar Grünland verloren gingen. Dies entspricht nahezu 50 % des Gesamtrückgangs an Grünland von 306.000 Hektar in den Jahren 2000 bis 2009, so dass kein kausaler Zusammenhang zwischen Grünlandverlust und steigender Maisfläche hergestellt werden kann, folgert das DMK.

Im Übrigen seien im gleichen Zeitraum etwa 580.000 Hektar stillgelegte Fläche wieder in landwirtschaftliche Nutzung genommen worden, die zuvor als staatliche Maßnahme zur Marktentlastung und zum Abbau von Überproduktion aus der Erzeugung genommen wurden.

Weiter belegt das DMK mit Zahlen, dass ebenfalls in den Jahren 2000 bis 2009 rund 375.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche unwiederbringlich verloren gegangen ist, da diese in Siedlungs- und Verkehrsflächen sowie in Frei- und Erholungsflächen in städtischen Ballungszentren umgewandelt wurde. Würde auf diesem Areal, das in etwa dem Gebiet von Saarland, Berlin und Bremen zusammen genommen entspricht, Bioenergie aus Biomasse erzeugt, könnten über zwei Millionen Haushalte mit Strom versorgt werden, rechnet das DMK vor.

Hier werde ganz offensichtlich mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen. Wie könnte es sonst sein, dass der Verlust an Biodiversität bei der Ausweisung eines neuen Industriegebietes oder einer Umgehungsstraße ausgeblendet wird. Dagegen weisen langjährige Erhebungen gerade in Maisbeständen eine hohe funktionelle Biodiversität mit einem breiten Spektrum an Nützlingen und anderen Insekten nach. 

Sollte es der Bundesregierung wirklich um eine dauerhafte Strategie zur Förderung von Bioenergie gehen, mache ein Programm zur Züchtung und Weiterentwicklung von Energiepflanzen und deren nachhaltige Anbausysteme mehr Sinn. Dies ist eine auf Langfristigkeit ausgelegte Strategie, die es ermöglicht, sowohl in der Gegenwart und schließlich auch zukünftig mit dem am besten geeigneten Betriebsmittel Bioenergie zu erzeugen.

Eine pauschale Begrenzung der Verwendung von Mais oder auch Getreidekorn als Biogassubstrat schmälert dagegen den ökonomischen Anreiz, auch künftig in die Biogasgewinnung zu investieren und setzt die technologische Spitzenposition Deutschlands aufs Spiel. (dmk)
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