Das kündigte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia am Donnerstag in Brüssel an: «Ich möchte so schnell wie möglich eine Entscheidung treffen.» Dies sei vor der Sommerpause - die im August beginnt - denkbar.
Da aber noch Details zu klären seien, hänge eine solche Entscheidung nicht allein von der EU-Behörde ab. Der EU-Kommissar betonte ausdrücklich, dass die Zusammenarbeit und das Entgegenkommen der deutschen Behörden notwendig seien.
Brüssel muss den
Gesetzentwurf unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten prüfen und genehmigen. Das reformierte EEG soll ab 1. August gelten. Der
Bundestag hat die Ökostromreform bereits verabschiedet.
In dem Dauerstreit ums EEG sind nach Almunias Worten noch Fragen zum ausländischen Strom zu klären. «Wir müssen mit den deutschen Behörden einen guten Weg finden, um unsere Bedenken gegen die mögliche Benachteiligung von Importstrom auszuräumen», sagte Almunia.
Europas Wettbewerbshüter fordern die Bundesregierung auf, aus anderen EU-Ländern importierten Strom künftig von der Ökostrom-Umlage zu befreien, die derzeit 6,24 Cent je Kilowattstunde beträgt. Almunia hatte im Dezember 2013 ein Prüfverfahren eröffnet. Eine Entscheidung dazu werde noch bis nach der Sommerpause dauern, sagte Almunia.
Das EEG fördert klimafreundliche Stromerzeugung aus Sonne, Wind, Wasser und Biogas mit Milliarden, um den Atomausstieg zu meistern. Almunia sagte, er sei «erstaunt» über Kritik aus Deutschland.
Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (
SPD) hatte geklagt, die
EU-Kommission wolle das EEG zerstören. Almunia sagte dazu: «Das ist nicht die einzige Gelegenheit, bei der ich das Gefühl habe, dass immer dann, wenn es ein nationales politisches Problem gibt, es leicht ist, Brüssel dafür verantwortlich zu machen.»
Die EU-Kommission stellt die milliardenschweren Ökostrom-Rabatte für die deutsche Industrie infrage. Damit könnten auf Betriebe mit hohem
Stromverbrauch Rückforderungen zukommen, betonte Almunia - auch wenn die Bundesregierung dies anders sehe. Almunia sagte: «Ich habe niemals irgendjemandem gesagt, dass es keine Rückforderungen bei der Prüfung des EEG 2012 geben wird.» (dpa)