Von Anfang Dezember bis Ende März wurden bayernweit lediglich neun Anträge für neue Windräder nach den neuen Abstandsregeln beantragt. Das geht aus den Daten hervor, die das Umweltministerium auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen übermittelte.
Seit November 2014 gilt das neue Gesetz. Für Windräder gilt nun im Regelfall ein Mindestabstand vom Zehnfachen der Bauhöhe zum nächsten Wohnhaus. Ein 200 Meter hohes Windrad muss also 2.000 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt sein. Insgesamt wurden in dem von den Grünen abgefragten Zeitraum 37 neue Windräder beantragt - davon ein Teil aber noch nach altem Recht. Für 12 geplante Windräder fanden sich Standorte, die weiter als zwei Kilometer von der Ortschaft entfernt waren. Verglichen mit den Antragszahlen der vergangenen Jahre zeichnet sich aber jetzt schon ab, dass es in diesem Jahr einen Einbruch geben wird. 2013 waren laut Umweltministerium 573 Windkraftanlagen beantragt worden; 2014 waren es noch 336.
Die Befürchtungen vom Ende der
Windenergie in Bayern hätten sich bestätigt, sagte Grünen-Energieexperte Martin Stümpfig: «Diese Zahlen sind schlicht ein Witz für das flächengrößte Bundesland.» Stümpfig geht zwar davon aus, dass wieder etwas mehr Windräder beantragt werden, wenn die Kommunen mit der neuen Rechtslage vertraut geworden sind - aber die Erholung werde auf niedrigem Niveau bleiben, prophezeit der Grünen-Politiker.
Stümpfig fürchtet zudem, dass die «bayerische Seuche» auf andere Bundesländer überschwappen könnte. Im hessischen Landtag hat die FDP einen Antrag eingebracht, der dem bayerischen Gesetz ähnelt. (dpa/lby)