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11.03.2015 | 15:36 | Urteil 
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Gericht: Eignungsgebiete für Windkraft in Vorpommern unwirksam

Greifswald- Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat die im regionalen Raumentwicklungsprogramm für Vorpommern festgelegten Eignungsgebiete für Windkraftanlagen für unwirksam erklärt.

Eignungsgebiet
Das Gericht hatte am Dienstag über die Klagen von zwei Windkraftinvestoren verhandelt. (c) proplanta
Das sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch. Das Gericht hatte am Dienstag über die Klagen von zwei Windkraftinvestoren verhandelt. Die Bismarck Wind GmbH und eine Windparkgesellschaft, die bei Altefähr (Insel Rügen) Windkraftanlagen betreibt, waren gegen das Land vor Gericht gezogen, um die Errichtung von Anlagen juristisch durchzusetzen. Zu den Gründen machte das Gericht keine Angaben. Die Bekanntgabe der Gründe erfolge, wenn das Urteil ausformuliert sei. (dpa/mv)
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Apparatschik schrieb am 11.03.2015 16:14 Uhrzustimmen(117) widersprechen(139)
Liebe grüne Weltretter, scheinheilige Biostromkunden, politische Trittbrettfahrer in allen Parteien und v.a. ihr Ökostromzauberlehrlinge, wie war das noch mit dem "Besen, Besen seids gewesen..." Erst das OVG Urteil im Echten (mittlerweile horizonlosen) Norden SH, wonach die bisher schwer traumatisierten sowie benachteiligten Bauern und Investoren nun in fast jeder! Gemeinde WK- Flächen erzwingen können und nun freie rücksichtslose Fahrt in MV. Es wird Zeit die Windwahnanlagen endlich auch vor dem Panoramafenster des Landeshauses in Kiel und vor dem Reichstag in Berlin aufzustellen. Ich möchte auch etwas positives in der "Entwicklung" sehen. Durch die völlig entfesselte und maßlose Gier etwas vom EEG- Kuchen ab zu kriegen wird die immer noch so bezeichnete ökologische E - Wende gegen die Wand gefahren wird. In D muss es wohl leider immer erst knallen damit der Michel aufwacht und ein wenig Nachdenken und Vernunft gegenüber Mensch, Natur und Landschaft einkehrt. Der Meister, der die Besen einfangen wird, ist letztlich der Markt.
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