Die Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums würden landwirtschaftliche Biogasanlagenbetreiber und mittelständische Energieversorger schwer treffen und die Nutzung von
Bioenergie gefährden, heißt es in einer Erklärung, die der HBV am Montag (14.11.) gemeinsam mit der Oberhessischen Versorgungsbetriebe AG (OVAG) vorgelegt hat.
Deshalb müssten die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums korrigiert und Bioenergie generell von der Erlösabschöpfung ausgenommen werden. „Bioenergieanlagen sind das Rückgrat der Energiewende im ländlichen Raum“, betonen der HBV und die OVAG in ihrer Erklärung. Der geplanten Erlösabschöpfung fehle jede Angemessenheit. Ein derart massiver Eingriff in die Erlössituation würde dazu führen, dass Anlagenbetreiber aus wirtschaftlichen Gründen Anlagen vom Netz nehmen müssten.
Damit stünden sowohl die Versorgungssicherheit als auch die Wirtschaftskraft des ländlichen Raums zur Disposition. Laut HBV und OVAG haben viele Biogasanlagenbetreiber im Vertrauen auf den politischen Willen zur Forcierung der Energiewende gerade aufwändig in ihre Anlagen investiert. Zudem zeige sich die aktuelle
Preissteigerung bei der Produktion der Substrate, des „Treibstoffs“ der Bioenergieanlagen.
Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hätten nämlich auch die Betreiber von Biogasanlagen selbst erheblich höhere Kosten zu tragen, die durch höhere Erlöse der Anlagen bei vielen Betreibern bestenfalls ausgeglichen würden. Hingewiesen wird in dem Papier auch darauf, dass Biogas
Wertschöpfung im ländlichen Raum erzeuge.
Die Erlöse aus Biogasanlagen blieben in der Region und würden dort von landwirtschaftlichen und mittelständischen Betrieben reinvestiert. So könnten das Handwerk, die
Landtechnik und
Lohnunternehmen zusätzlich davon profitieren. Zudem erhielten die Kommunen Gewerbe- und Einkommenssteuer. Darüber hinaus seien Bioenergieanlagen ein wichtiger Bestandteil des Energiemixes und könnten Schwankungen bei der Produktion von Strom aus Wind- und Solaranlagen auffangen.