Das Bundeswirtschaftsministerium legte am Freitag in Berlin Eckpunkte für die ab 2017 geplante Umstellung der Fördersysteme für erneuerbare Energien vor. Spätestens dann soll über Ausschreibungen die Höhe der finanziellen Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien ermittelt werden. Statt fester Vergütung des erzeugten Stroms wird die Förderung dann im Wettbewerb ermittelt, und der günstigste Anbieter soll den Zuschlag erhalten. Ziel ist, die Verbraucher im Zuge der Energiewende beim Strompreis zu entlasten.
Die Ausschreibungen sollen je nach Technologie gestaltet werden. Für Windkraft an Land, auf See und größere Photovoltaik soll es Ausschreibungen geben. Kleine und mittlere Solarstrom-Anlagen auf Dächern und Windräder mit einer installierten Leistung von bis zu einem Megawatt sollen dagegen ausgenommen werden. Für sie bleibt es bei der bisherigen Festvergütung. Keine Ausschreibungen sind zunächst auch bei
Biomasse sowie Wasserkraft und Geothermie geplant.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sprach von guten Ansätzen. Bedauerlich sei aber, dass das Wirtschaftsministerium bei Auktionen im Solarstrom-Bereich «sehr zurückhaltend» sei. Der Bundesverband Solarwirtschaft erklärte dagegen, die Bundesregierung habe zu Recht erkannt, dass Auktionsverfahren weitgehend ungeeignet seien, um den Ausbau der Solarenergie zu fördern, denn der Großteil privater und gewerblicher Solarstrom-Interessenten solle wie bisher gefördert werden. (dpa)