Gleichwohl ist kritisch anzumerken, dass Großanlagenbetreiber über den Weg des Anlagesplittings Vorteile erlangen. In diesem Zusammenhang wird gefordert, dass den Belangen der Kleinanlagenbetreiber bei der Ausgestaltung des Wärmegesetzes noch weit stärker Rechnung getragen werden muss.
Die Novellierung des EEG schafft jedoch Klarheit für Investoren und Betreiber für die nächsten Jahre, ermuntert zur technologischen Weiterentwicklung und zur Steigerung der Energieeffizienz. Insgesamt gesehen ist die Novellierung in etwa ausgewogen. Dem Aspekt Landwirt als Energiewirt wird ebenso Rechnung getragen wie der Produktion qualitativ hochwertiger und sicherer Lebensmittel als Hauptaufgabe der Landwirtschaft.
Verknüpfung von Biogas und Veredelung
Mit der stärkeren Honorierung des Einsatzes von landwirtschaftlichen Reststoffen und Nebenprodukten, wie
Gülle in Biogasanlagen und der Erhöhung des Kraft-Wärme-Koppelungs-Bonus (KWK) wurden bei der Novelle die Forderungen des BBV umgesetzt. Durch diese Anreize können bäuerliche Biogasanlagen ihre Effizienz steigern und wirtschaftlich gesichert werden. Zudem schafft die energetische Nutzung von Wirtschaftsdüngern wieder eine enge Verknüpfung zwischen Biogas und Veredelung und hilft die Methanemissionen der gesamten Landwirtschaft zu mindern.
Insgesamt verlangt das neue EEG von allen Biogasanlagenbetreiber trotz der Erhöhung des NaWaRo-Bonus um einen Cent, welche nur annährend die Rohstoffkostenentwicklung aufwiegt, weiterhin alle Möglichkeiten Effizienzsteigerung zu nutzen. Anreize dies umzusetzen, sind durch den KWK-Bonus von 3 Cent und einen Emissionsminderungsbonus in Höhe von 1 Cent für Alt- und Neuanlagen gegeben. Einen Antrieb, das Material aus Landschaftspflegemaßnahmen in Biogasanlagen zu vergären, soll ein neu geschaffener Landschaftspflege-Bonus bringen.
Kritik und Unverständnis für Förderoptimierung von GroßbiogasanlagenAuch nach der Novelle des EEG haben Großbiogasanlagen die Möglichkeit zum Anlagensplitting und somit zur Förderoptimierung. Vor allem Biogasaufbereitungsanlagen können durch die Verteilung der Gasmengen auf mehrere Blockheizkraftwerke die größenabhängigen degressiven Vergütungssätze des EEG umgehen und erhalten dadurch einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber bäuerlichen Biogasanlagen.
Trotz der Perspektiven, welche das neue EEG für bäuerliche Biogasanlagen bietet, mahnt der Bayerische
Bauernverband weiterhin zur betriebswirtschaftlichen Vernunft und warnt vor unseriösen Kalkulationen bei jeder Investition. Wie in der Vergangenheit, so werden auch in Zukunft bei Biogas die Bäume nicht in den Himmel wachsen. Nach wie vor ist der BBV jedoch davon überzeugt, dass die nachwachsende Rohstoffschiene der gesamten Landwirtschaft nutzt, allein schon durch die positiv-psychologische Wirkung auf das Gesamtpreisgefüge. (PD)