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08.06.2011 | 13:39 | Positionspapier zur EEG-Novelle 

Pflanzenöl Blockheizkraftwerke - Zentrale Komponente im deutschen Energiemix

Bösel - Der "Fachverband Pflanzenöl KWK-Anlagen e. V." und dem "Bundesverband dezentraler Ölmühlen e. V." haben ein gemeinsames Positionspapier zur EEG-Novelle veröffentlicht.

Pflanzenöl
Pflanzenöl Blockheizkraftwerke (BHKWs) sind ein zentraler Baustein für die Sicherung zuverlässiger und zukunftsfähiger Versorgungsnetze auf Basis erneuerbarer Energien. Der generierte Strom dieser ausschließlich wärmegeführten Anlagen ist einerseits zu 100 % grund- und spitzenlastfähig. Die Leistung kann anderseits auch sehr kurzfristig und jederzeit dem Netzstrombedarf angepasst werden. Die dazu nötige Steuerungstechnik ist bereits heute installiert. Wird diese sinnvoll eingesetzt, dann sind Pflanzenöl BHKWs innerhalb des Spektrums der regenerativen Energien die einzige Technologie die dieses leisten kann.

Pflanzenöl BHKWs können damit schon heute einen entscheidenden Beitrag für die bedarfsgerechte Stromproduktion leisten.

Sie liefern gleichmäßig, zuverlässig und wetterunabhängig Energie (24 h am Tag, bis zu 365 Tage im Jahr), mit einem,,im Vergleich zu anderen Technologien, hocheffizienten Wirkungsgrad. Müssen die Anlagen wegen Netzüberlastungen gedrosselt oder abgeschaltet werden, erfolgt dieser Eingriff ohne Verschwendung jeglicher Ressourcen, da nur Pflanzenöl verbraucht wird, wenn tatsächlich Energie produziert wird. Auch in diesem Kontext bieten Pflanzenöl BHKWs eine vergleichsweise hohe Flexibilität und Effizienz, bei gleichzeitig nachgewiesener Nachhaltigkeit.

Pflanzenöl BHKWs wurden überwiegend seit 2005 installiert und zwar dort, wo, neben der Einspeisung des Stroms, die Wärme vor Ort meist komplett genutzt wird. Die Anforderungen, welche der Gesetzgeber in Abstimmung mit den Umweltverbänden an die Verwendung von Pflanzenöl zur energetischen Nutzung in der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) gestellt hat, können seit Anfang 2011 von allen marktbeteiligten Partnern vollständig erfüllt werden. Pflanzenöl BHKWs sind damit Vorreiter und Leittechnologie im Bereich der erneuerbaren Energien.

Der im EEG-Erfahrungsbericht 2011 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) vertretenden Ansicht, der „nicht ausreichenden Nachhaltigkeit“, ist aufs schärfste zu widersprechen. Es kann nicht sein, dass die einzige Sparte im Bereich der regenerativen Energien, welche nach den strengen Zertifizierungsregeln im Rahmen der BioSt-NachV arbeitet, plötzlich als nicht ausreichend nachhaltig angesehen wird. Pflanzenöl BHKWs sind z. Zt. die einzigen, welche nachgewiesenermaßen nachhaltig sind!

Unverständlich ist auch, warum Pflanzenöle nach der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung als nachhaltig betrachtet werden, die gleichen Pflanzenöle nach der BioSt-NachV aber nicht, wobei sich die beiden Nachhaltigkeitsverordnungen vom Grundsatz her nicht einmal unterscheiden, vielmehr legt die BioSt-NachV sogar strengere Maßstäbe an.

Das regenerative Potential der Pflanzenöl BHKWs von insgesamt 2.100 Megawatt (Errechnet aus dem „Evaluations- und Erfahrungsbericht für das Jahr 2010“, S. 27 der BLE) elektrischer Leistung bleibt mit dem so geplanten EEG einfach ungehoben, letztlich weil
  • das Vergütungssystem im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien nicht auf die Rentabilität der Energieproduktion abgestimmt wurde.

Wie bereits schon einmal seit Anfang 2011 stehen z. Zt. wieder nahezu alle Pflanzenöl BHKWs still. Die Preisentwicklung an den Rohwarenmärkten hat zum Ausfall einer kompletten Sparte der regenerativen Energien geführt. Nur wenige Anlagen, mit verpflichtenden Lieferverträgen für Wärme und Strom, produzieren weiter, bis zu ihrer Insolvenz! Gesamtinvestitionen der Wirtschaft in Höhe von 2 - 3 Mrd. € sind plötzlich wertlos und werden vernichtet.

Die Betreiber von Pflanzenöl Blockheizkraftwerken und die Fachverbände Pflanzenöl KWK-Anlagen e. V. und Bundesverband dezentraler Ölmühlen e. V. fordern vom Gesetzgeber eine angemessene Berücksichtigung im Spektrum der erneuerbaren Energien auf Basis einer rentablen Produktion.

  • Bestehende Anlagen sollen ihr vorhandenes Vergütungssystem grundsätzlich behalten, aber zusätzlich sollte ihnen die Möglichkeit gegeben werden, am Flexibilitäts- bzw. Kapazitätsbonus teilzuhaben. Es ist für die Anlagenbetreiber und die Volkswirtschaft immer noch besser, wenn die Anlage eine verringerte Laufzeit hat, dafür dann aber während der Laufzeit wirtschaftlich ist.

  • Betreiber sollten die Möglichkeit erhalten, ihre Anlagen in Zeiten mit sehr hohen Pflanzenölpreisen übergangsweise aus dem EEG-Bereich herauszunehmen und sie als KWK-Anlagen zu betreiben. So könnten auch alternative Öle, z. B. Tierfette, Frittenöle, usw. genutzt werden. Die Ökobilanz einer KWK-Anlage ist grundsätzlich besser als die konventioneller Kraftwerke. Bei einer Normalisierung der Pflanzenölpreise würden sie dann wieder schadlos zum EEG zurückkehren.

  • Auch nach dem neuen EEG 2012 muss die Förderung von neuen Pflanzenöl BHKWs vorgesehen sein. Sie sollten eine angemessene Vergütung erhalten, so dass ein Zubau grundsätzlich möglich ist, wo Energie vor Ort gebraucht wird, dezentral und ohne unerwünschte Eingriffe in Natur und Umwelt. Die Begrenzung auf 150 kWel aus dem EEG 2009 ist überflüssig und muss gestrichen werden, da ausschließlich nachhaltige Pflanzenöl verwendet werden. Weiterhin bietet es sich an, eine Vereinfachung hinsichtlich des Nachweises der Wärmenutzung zur Erlangung des KWK-Bonus z. B. bei Anlagen < 50 kWel. in der Novelle zu berücksichtigen.

Pflanzenöl Blockheizkraftwerke, mit ihrer voll zertifizierten und nachhaltigen Lieferkette, können ihren zentralen Stellenwert im bundesdeutschen Energiemix jederzeit unter Beweis stellen. (PD)

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