19.01.2020 | 09:50 | Emissionen
Schonfrist für alte Holzfeuerungen läuft Ende 2020 ausStuttgart - Viele Hauseigentümer müssen bald prüfen, ob ihr Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin auch künftig noch den gesetzlichen Anforderungen entspricht. |
(c) proplanta Der Grund dafür ist die Ende dieses Jahres auslaufende Schonfrist, die vom Gesetzgeber für Anlagen mit zu hohen Staub- und Kohlenmonoxidwerten, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden, eingeräumt worden war. Darauf hat das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau am Montag (13.1.) hingewiesen. Seien die Emissionen zu hoch, dürften die Altanlagen nach 2020 nicht weiter betrieben werden.
Der Nachweis, dass die Grenzwerte eingehalten würden, erfolge durch eine Herstellerbescheinigung oder durch eine Messung des Schornsteinfegers. Eine Nachmessung und eventuelle Nachrüstung lohnt sich nach Ansicht der Experten von Zukunft Altbau jedoch meist nicht, da dies oft teurer sei als ein neuer, effizienterer Ofen. Hauseigentümer sollten daher bereits jetzt die Werte prüfen und Ü25-Anlagen mit zu hohen Emissionswerten erneuern.
Auch bei älteren Exemplaren, die die Grenzwerte einhielten, und bei etwas jüngeren, die nicht unter die Frist fielen, könne sich ein Austausch wegen des geringeren Brennstoffbedarfs lohnen.
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