Bei den ambitionierten Solarausbauzielen sollten nach dem Willen der Länder agrarstrukturelle Folgen berücksichtigt werden. (c) proplanta
Das geht aus der am Freitag (2.2.) verabschiedeten Stellungnahme der Länderkammer zum Agrarpolitischen Bericht der Bundesregierung 2023 hervor. Den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben müsse angesichts der Herausforderungen „Planungssicherheit“ gegeben werden, heißt es darin.
Die Länder betonen, dass bei den ambitionierten Solarausbauzielen agrarstrukturelle Folgen berücksichtigt werden müssen. Dazu sollten PV-FFA, die „per se“ einen ökologischen Mehrwert haben, von der Kompensationserfordernis ausgenommen werden.
Darüber hinaus fordert der Bundesrat, die Umwandlung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen in Siedlungs- und Verkehrsflächen einzudämmen. Die Länder plädieren außerdem für bürokratische Entlastungen in der Landwirtschaft. Beispielsweise solle die Anzahl kalendarischer Termine bis 2025 im Förder- und Fachrecht halbiert werden.
Keine Mehrheit fand hingegen die Agrarausschussempfehlung, die Rolle der Landwirtschaft für die Ernährungssicherung ins Grundgesetz aufzunehmen. Auch die Empfehlung nach einem regional differenzierten Bestandsmanagement geschützter Wildtiere wurde abgelehnt.