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22.09.2016 | 08:35 | EEG-Beihilfen  

Tausenden Ökostrom-Erzeugern drohen saftige Rückzahlungen

Schleswig - Sven Nakat ist sauer. Mit seiner 2012 gebauten Photovoltaikanlage wollte er was fürs Klima tun und nebenbei von den Zuschüssen profitieren, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dafür vorsieht.

EEG-Beihilfen
Grüner Strom, teure Anlage - auch angemeldet? Geschätzt tausende Solaranlagen-Besitzer haben womöglich zu Unrecht EEG-Beihilfen erhalten. In einem Fall entscheidet nun ein Schleswiger Gericht. (c) proplanta
Lange, so erzählt er es, erhielt er für die bis zu 6,4 Kilowatt starke Anlage auf seinem Haus in Lütjensee bei Hamburg Beihilfen vom regionalen Netzbetreiber, der Schleswig-Holstein Netz AG. 2014 dann der Schock: 1.600 Euro habe der Elektrotechnikmeister zu Unrecht bekommen, da die Anlage nicht - wie seit 2009 vorgeschrieben - ordnungsgemäß bei der Bundesnetzagentur angemeldet gewesen worden sei, hieß es plötzlich in einem Schreiben der Netz AG. Der Netzbetreiber verlangt die an den 43-Jährigen bezahlten Beihilfen zurück.

Grundsätzlich zu Recht, entschied am Donnerstag das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig in einem ähnlichen Fall - mit jedoch ganz anderen Dimensionen. Ein Landwirt aus Schleswig-Holstein muss demnach rund 200.000 Euro Beihilfe an den Netzbetreiber zurückzahlen. Das Geld habe ihm nicht zugestanden, weil er die Anlage nicht angemeldet hatte, entschied der elfte Zivilsenat.

Bei der Pflicht zur Anmeldung handele es sich um ein «klar geregeltes Gesetz», «das kann man nicht als Formalismus abtun», sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung. Darüber sei der Bauer auch hinreichend informiert worden. «Die Anmeldungen sind erforderlich, um die Gesamtzahl der Solaranlagen festzustellen», erklärte er - richte sich danach doch die Höhe der Vergütung. Diese Ansicht teilte Ende 2015 auch die Bundesregierung.

Wie Nakat und dem Landwirt drohen somit zahlreichen anderen Ökostrom-Erzeugern Rückforderungen wegen Fehlern bei der Anmeldung. Allein in Schleswig-Holstein verlangt die Schleswig-Holstein Netz AG als Netzbetreiber nach eigenen Angaben noch Geld von rund 240 Betreibern. Dabei geht es um rund 3,8 Millionen Euro.

Bundesweit sind einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken zufolge allein zwischen Januar und September 2015 insgesamt 4499 Photovoltaik-Anlagen verspätet angemeldet worden. Bei wie vielen von ihnen ein Formfehler zugrunde liegt oder die Betreiber die Anmeldung schlicht vergessen haben, ist offen.

Sven Nakats Fall soll im Oktober vor dem Landgericht Lübeck verhandelt werden. «Was mich so ärgert, ist, dass es den politischen Willen für erneuerbare Energien gibt, einem aber dann Steine in den Weg gelegt werden», sagt Nakat. Wegen der mehrfachen Änderungen am EEG als er die Anlage baute sowie angesichts sich angeblich widersprechender Fragebögen habe er gar nicht wissen können, was Sache ist. Die Netz AG hätte zudem selbst prüfen müssen, ob sie die Einspeisevergütung auszahlen darf, fordert er.

Wie also mit den Fällen umgehen? Eva Bulling-Schröter, energiepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, erklärte: «Es ist einem Regelungsversagen geschuldet, dass Netzbetreiber absurd hohe Beträge von Landwirten zurückfordern. Es wäre angebracht gewesen, dass für die vorliegenden Streitfälle eine außergerichtliche Lösung von Seiten des Gesetzgebers gefunden wird.» Schließlich hätten die Anlagenbetreiber ja niemand betrügen wollen.

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft, nannte die fehlerhaften Anmeldungen bedauerlich, allerdings gelte auch: «Einige Regeln und Stichtagslösungen bei Förderprogrammen bleiben jedoch vermutlich vorerst unvermeidbar.» Er hoffe auf faire Urteile, Schiedssprüche oder Vergleiche.

Die Schleswig-Holstein Netz AG ist sich keiner Schuld bewusst. «Wenn eine Anmeldung nicht erfolgt ist, ist auch keine Auszahlung möglich», sagte ein Unternehmenssprecher. Die Betreiber seien in einem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Verfahren explizit auf die Pflicht zur Anmeldung hingewiesen worden - und bei 30.000 Anlagen im Norden habe die Anmeldung ja auch problemlos geklappt.

Sven Nakat ärgert das. Schließlich hätten die Netzbetreiber den Strom ja auch regulär mit ihm abgerechnet. Nach der Anmeldung habe erst mal niemand gefragt. «Als Verteilnetzbetreiber müssen wir nun das Geld, das wir ausgezahlt haben, wiederholen», entgegnete der Schleswig-Holstein-Netz-Sprecher mit Blick auf den Übertragungsnetzbetreiber Tennet, dem die Umlage zustehe. Gleichwohl wolle man Betroffenen mit einer zweijährigen, zinsfreien Rückzahlungsoption entgegenkommen.

«Es kann nicht sein, dass der Netzbetreiber ungerechtfertigt bereichert wird», schimpft Rechtsanwalt Jens-Ulrich Kannieß, der den nun verurteilten Bauern vertritt. Die Umlage stamme schließlich nicht vom Betreiber, sondern von den Verbrauchern. Eine Argumentation, auf die sich der Senat aber nicht einließ: Für die Rückforderung sei nur entscheidend, dass sich der Landwirt ungerechtfertigt bereichert habe, sagte der Vorsitzende Richter.

Wegen der vielen vergleichbaren Verfahren vor verschiedenen deutschen Gerichten ließ der Senat im nun entschiedenen Fall die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Ein ähnlicher Fall eines weiteren Bauern aus Schleswig-Holstein liegt bereits dort (Az: 8 ZR 147/16).
dpa
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