So wurde das jährliche Unterstützungsvolumen von 21 Mio. Euro auf 40 Mio. Euro erhöht und die Teilkontingente für alle Technologiebereiche klar zugewiesen. Dadurch entstehen neue zukunftsorientierte Investitionsmöglichkeiten für mehr erneuerbare Energie aus Österreich. Das bringt uns auch dem Ziel, von Atomstromimporten unabhängig zu werden, eindeutig näher", freute sich Gerhard Wlodkowski, Präsident der LK Österreich, über die Einigung des Ministerrates zur Ökostromgesetz-Novelle.
Exportchancen nach Atomausstieg
"Besonders begrüßen wir die nun wieder eröffnete Möglichkeit zur weiteren Technologieentwicklung im Bereich der biogenen Energieträger. Bekanntlich hat Österreich bei Biomassetechnologien eine weltweite Vorreiterrolle übernommen, die gerade jetzt im Zusammenhang mit dem Atomkraftausstieg in Deutschland, Schweiz und Italien gute Chancen für den Technologieexport durch unsere Unternehmen bietet. Referenzprojekte in Österreich am letzten Stand der Biomassetechnik sind nämlich eine wichtige Basis für den Exporterfolg. Daher hoffen wir, dass nun der Ausbaustillstand der letzten Jahre tatsächlich überwunden werden kann. Hocheffiziente Biomasseanlagen im kleinen und mittleren Leistungsbereich mit überschaubaren Ver- und Entsorgungskonzepten sind ein erfolgsversprechender Teilbereich des Technologiespektrums. Gerade in diesem Bereich bieten sich für österreichische Unternehmen beste Chancen, vor allem beim Export an", so Wlodkowski weiter.
Baustein für Zukunft
"Um den enormen Herausforderungen, vor die uns eine sichere
Energieversorgung und der
Klimaschutz auch generationsübergreifend stellen, wirklich gerecht werden zu können, werden wir alle Potenziale der erneuerbaren Stromerzeugung in Österreich optimal nutzen müssen. Denn auf lange Sicht ist erneuerbare Energie der kostengünstigste Weg zur Energieversorgung. Das Ökostromgesetz ist dabei ein wichtiger Baustein auf dem Weg in unsere Energiezukunft", stellte Wlodkowski weiter fest und ergänzte, dass "wichtige Verbesserungen des Ökostromgesetzes auch zur Absicherung des Anlagenbestandes, besonders im Biogasbereich, dienen".
Klimaschutz: Verpflichtend
"Nicht minder erfreulich ist es, dass es Minister Niki Berlakovich gelungen ist, ein positives Votum des Ministerrates für das Klimaschutzgesetz zu erreichen. Somit ist erstmals fix festgeschrieben, wer welche Leistungen auf Länder- bzw. Bundesebene für den Klimaschutz zu erbringen hat. Die einzelnen Sektoren werden auf Emissionshöchstmengen verpflichtet, ein Nationales Klimaschutzkomitee und ein Beirat sollen eine effektive Zusammenarbeit aller betroffenen Stellen garantieren. Da Klimaschutz zu den wesentlichsten Aufgaben der Gesellschaft zählt und der
Klimawandel in Zukunft noch mehr Anforderungen an uns alle stellen wird, bringt dieses Gesetz ein taugliches Instrument, um hier wirksam gegenzusteuern", so Wlodkowski abschließend. (lk-ö)