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12.05.2021 | 16:08 | Öffnungskonzept 

Corona-Lockerungen: Was gilt für Urlauber in den Ländern?

Berlin - Entspannen im Strandkorb oder Wandern in den Bergen: Die Tage werden wärmer und mit Christi-Himmelfahrt und Pfingsten stehen für viele Menschen ein paar freie Tage vor der Tür.

Corona Öffnungskonzept
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Viele Menschen sehnen sich nach Urlaub. Die Möglichkeiten in der Corona-Pandemie sind weiterhin begrenzt. Doch mancherorts wird kräftig gelockert. Ein Überblick. (c) proplanta
Viele sehnen sich nach Urlaub, doch in der Corona-Pandemie bleiben Möglichkeiten dazu weiterhin begrenzt.

Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen über 100, greifen dort ab dem übernächsten Tag bundeseinheitliche Maßnahmen: Restaurants und Hotels bleiben geschlossen. Für Regionen mit stabilen Sieben-Tage-Inzidenzen unter 100 entscheiden die Länder über die Corona-Maßnahmen. Mancherorts wird kräftig gelockert. Ein Überblick:

BAYERN

In bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 dürfen am Pfingstwochenende Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und auch Jugendherbergen wieder für Touristen öffnen. Gleiches gilt für Seilbahnen, die Fluss- und Seenschifffahrt, touristischen Bahn- und Busverkehr, Städte- und Gästeführungen im Freien sowie für die Außenbereiche von medizinischen Thermen.

Voraussetzung ist ein maximal 24 Stunden alter negativer Corona-Test. Biergärten und die Außengastronomie dürfen bereits jetzt bei Inzidenzen unter 100 wieder öffnen. Menschen aus Bayern können zum Einkaufen oder zu Besuchen nun wieder nach Österreich fahren, ohne anschließend in Quarantäne zu müssen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN

Im nördlichsten Bundesland ist Tourismus mit Übernachtungen und Gastronomie derzeit in vier Modellregionen möglich: An der Lübecker Bucht in den Ostsee-Ferienorten Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Neustadt und Sierksdorf, in Nordfriesland, in der Schleiregion um Schleswig und Kappeln plus Eckernförde sowie in Büsum (Dithmarschen).

Es gibt Kontaktbeschränkungen und strenge Hygieneauflagen, samt Testpflicht in dichten Abständen. Überall im Land ist bereits Außengastronomie erlaubt, da die Corona-Inzidenz durchweg unter 100 liegt. Ab Montag öffnet Schleswig-Holstein den Tourismus für das ganze Land, bei anhaltenden Restriktionen, die allerdings gelockert werden. Frische negative Corona-Tests bleiben Pflicht für alle.

MECKLENBURG-VORPOMMERN

In Mecklenburg-Vorpommern darf die Gastronomie von Pfingstsonntag (23. Mai) an wieder öffnen - außen und innen. Der Tourismus in dem Bundesland wird am 7. Juni für Einwohner des Landes und am 14. Juni für Gäste aus den anderen Bundesländern geöffnet. Ab sofort könne gebucht werden, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD).

NIEDERSACHSEN

In Niedersachsen sind Tourismus und Gastronomie seit Montag wieder vorsichtig geöffnet worden. Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen sind zunächst für Einwohner des Bundeslandes möglich, es zählt der Erst- oder Zweitwohnsitz. An dieser sogenannten Landeskinderregelung soll voraussichtlich bis Ende Mai festgehalten werden.

Geöffnet hat zudem die Außengastronomie, all dies kombiniert mit einer Testpflicht. Tagesausflüge sind uneingeschränkt möglich, auch für Einwohner anderer Bundesländer.

BERLIN

In Berlin sollen Cafés und Restaurants zu Pfingsten die Außenbereiche wieder öffnen dürfen, außerdem sollen Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge für Touristen erlaubt werden. Voraussetzung ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz dann stabil unter 100 liegt. Gäste müssen einen negativen Corona-Test vorweisen. Ihnen gleichgestellt sind Menschen mit vollständigem Impfschutz und Genesene. Für das lange Himmelfahrtswochenende gilt das aber noch nicht. Vor dem 19. Mai soll es keine Lockerungen geben.

HAMBURG

Angesichts einer Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 hat der Hamburger Senat die nächtlichen Ausgangsbeschränkung aufgehoben, Restaurants und Kneipen sollen in Hamburg aber frühestens Anfang Juni öffnen dürfen - und vorerst nur die Außenbereiche. Auch kulturelle Einrichtungen wie Theatervorstellungen sollen dann erlaubt werden. Touristische Übernachtungen in Hamburger Hotels und Beherbergungsbetrieben sollen erst in der zweiten Juni-Hälfte wieder möglich sein.

SACHSEN

In Sachsen könnten derzeit lediglich in Leipzig Ferienwohnungen, Campingplätze und Außengastronomie ab Samstag nach Christi-Himmelfahrt öffnen. In der Landesverordnung ist eine 5+2-Regel festgeschrieben: Für Öffnungen muss die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt fünf Tag in Folge unter 100 liegen, dazu kommen zwei Vorbereitungstage. Auch Dresden liegt seit kurzem unter der 100er-Grenze, alle anderen Regionen liegen noch darüber.

NORDRHEIN-WESTFALEN

Im bevölkerungsreichsten Bundesland sollen Hotels und Pensionen für private Gäste bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 100 wieder öffnen dürfen. Sie können aber nur bis zu 60 Prozent ihrer Kapazitäten ausschöpfen. Gäste müssen getestet, geimpft oder genesen sein. Auch Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen.

Bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 50 fallen die Kapazitätsbegrenzungen für Hotels weg. Bei unter 100 darf die Außengastronomie wieder geöffnet werden, sind es weniger als 50 Infizierte je 100.000 Einwohner, darf auch wieder drinnen bedient werden. Wieder öffnen dürfen Minigolfanlagen, Klettergärten und andere kleine Freizeiteinrichtungen.

BADEN-WÜRTTEMBERG

Baden-Württemberg will schon von Samstag an unter bestimmten Bedingungen die Corona-Regeln in der Gastronomie, im Tourismus und in der Freizeit lockern. Liegen die Corona-Zahlen in den Kreisen fünf Tage in Folge unter einer Inzidenz von 100, darf  die Gastronomie mit Hygieneauflagen und Testkonzepten wieder öffnen, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen in Stuttgart.

Baden-Württemberg sei bei der Öffnung der Innengastronomie bundesweiter Vorreiter, hieß es. Der Plan der Regierung sieht weiter vor, in den Kreisen mit niedrigen Inzidenzen Hotels und Pensionen wieder öffnen zu lassen - auch Ferienwohnungen dürfen wieder vermietet werden. Die Neufassung der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg soll an diesem Donnerstagabend verkündet werden.
dpa
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