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20.05.2011 | 12:19 | EEG-Novelle  

Wissenschaftlicher Beirat Agrarpolitik fordert neue Ausgestaltung der Biogasförderung im EEG

Berlin - Die Biogasförderung im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) sollte in der gegenwärtigen Form nicht fortgesetzt werden.

Biogasförderung
Dafür hat sich der Wissenschaftliche Beirat Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) im Rahmen einer aktuellen Stellungnahme ausgesprochen.

Die bisherige Förderung habe einseitig Anreize zum Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen gesetzt. Sie sei aufgrund hoher CO2-Vermeidungskosten klimapolitisch nicht überzeugend, biete kaum Aussicht auf Kostensenkungen und leiste einen geringen Beitrag zur Energieversorgung. Außerdem führe sie zu problematischen Veränderungen der Agrarstruktur.

Der Beirat befürwortet für eine Novellierung des EEG die Unterstützung der Gülle- und Reststoffverwertung. Im Zuge einer Überarbeitung des Vergütungssystems müsse dabei der so genannte NawaRo-Bonus gänzlich gestrichen werden, der Güllebonus solle dagegen bei einer Beibehaltung der Grundvergütung deutlich angehoben werden. Allerdings dürfe der Güllebonus nur für solche Anlagen vorgesehen werden, in denen auch mindestens 95 Prozent Gülle eingesetzt werden. Bundesministerin Aigner begrüßte die Stellungnahme des Beirats als „wertvollen Beitrag für den laufenden Novellierungsprozess“.

In bestimmten Regionen habe die Vergütung die Nachfrage nach Mais als Ausgangsrohstoff für Biogasanlagen übermäßig gesteigert. Die Folge: Die Pachtpreise für Agrarflächen sind enorm gestiegen, was die Flächenkonkurrenz vor Ort erheblich verstärkt. Aufgrund dieser Fehlentwicklung in bestimmten Regionen Deutschlands seien Änderungen im Vergütungssystem des EEG zwingend notwendig. Sie setze sich für Korrekturen des EEG ein mit der Zielrichtung "weniger nachwachsende Rohstoffe, mehr Gülle und mehr Reststoffe als Substrate".

Das bedeute unter anderem eine spürbare Absenkung der Vergütung für Nachwachsende Rohstoffe (NawaRo-Bonus) über den vorgeschlagenen Substratbonus sowie anspruchsvolle Vorgaben zur Erhöhung des Masseanteils von Gülle in Gülleanlagen.

Entgegen dem wissenschaftlichen Beirat setzt das BMELV nicht auf einen weitgehenden Verzicht auf nachwachsende Rohstoffe. Vor dem Hintergrund des Ausstiegs aus der Atomkraft leistet die Bioenergie einen wichtigen Beitrag beim Umstieg auf erneuerbare Energien. Darüber hinaus hat die Biogaserzeugung einen hohen Stellenwert für die Stärkung ländlicher Räume. Strom aus Biomasse kann derzeit als einziger erneuerbarer Energieträger zugleich bedarfsgerecht aber auch rund um die Uhr abgerufen werden. Diese Flexibilität kann erhebliche Einsparungen erwirken. So haben die Biogasanlagen in Deutschland trotz einer um den Faktor 7 geringeren installierten Leistung im Jahre 2010 die gleiche Menge an Strom erzeugt wie alle Fotovoltaik-Anlagen zusammen. (bmelv)
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