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21.08.2009 | 17:00 | Nachhaltigkeitsverordnung für erneuerbare Energie 

BLE kontrolliert Nachhaltigkeit von Biomasse zur Stromerzeugung

Berlin - Für die Stromerzeugung aus Biomasse dürfen ab 1. Januar 2010 für den Erhalt der Vergütungen nach EEG nur noch Pflanzenöle eingesetzt werden, die nachweislich nachhaltig hergestellt worden sind.

Biomasse zur Stromerzeugung
(c) proplanta
Dies schreibt die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (§§ 27 und 64 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes) vor, die am 24. August 2009 in Kraft tritt. Mit ihr soll eine nachhaltige Erzeugung von Biomasse zur Herstellung von flüssigen Biobrennstoffen sichergestellt werden. Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung setzt Vorgaben der Europäischen Union um. Sie gilt sowohl für Biomasse aus Deutschland als auch aus anderen Staaten, wenn eine Vergütung nach dem EEG in Deutschland erfolgen soll.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) übernimmt hierbei die Zuständigkeit als staatliche Anerkennungs- und Kontrollbehörde. Die neue Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung setzt voraus, dass flüssige Biomasse zur nach dem EEG vergüteten Stromerzeugung mindestens 35 Prozent weniger Treibhausgase freisetzt als beispielsweise fossile Brennstoffe. Dies betrifft in erster Linie die Produktion von Raps-, Palm- oder Sojaöl. Zukünftig darf keine Biomasse mehr eingesetzt werden, die von Flächen mit einem hohen biologischen Wert wie zum Beispiel Urwälder oder hohem Kohlenstoffbestand, wie er in Mooren anzutreffen ist, oder anderen schützenswerten Flächen mit beispielsweise hoher Biodiversität stammt. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist über ein Zertifizierungssystem entlang der Produktionskette zu dokumentieren.

"Die BLE erstellt Antragsvordrucke und Formblätter, wie Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen offiziell anerkannt werden. Diese beruhen auf einem vom Bundesumweltministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu erlassenen Referenzsystem", erklärt Dr. Robert Kloos, Präsident der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Darin würden in Abstimmung mit den Fachverbänden die inhaltlichen Anforderungen an die nachhaltige Herstellung und Verarbeitung von Biomasse näher ausgestaltet. Interessenten können nach Erlass des Referenzsystems Anträge auf eine entsprechende Anerkennung stellen. In einem weiteren Schritt gelte es für die BLE, die zugelassenen Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen zu kontrollieren.

"Für die BLE sind derartige Kontrollaufgaben nicht neu. Bereits seit mehreren Jahren konnten weitreichende Erfahrungen unter anderem bei der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung der 'zweckgerechten Verwendung' nachwachsender Rohstoffe und in anderen Bereichen der 'Kontrolle der Kontrolle' von Zertifizierungsstellen und Zertifizierungssystemen gesammelt werden", so Dr. Kloos weiter. Für flüssige Biomasse aus der eingelagerten Ernte und der Ernte 2009 gelten für das Jahr 2010 Übergangsregelungen. (BLE)
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