Die Genehmigung von Biogasanlagen erfolgt je nach Größe, Einsatzstoffen und Feuerungswärmeleistung entweder nach dem Bundes-Immissions-schutzgesetz (BImSchG) oder dem Baugesetzbuch in Verbindung mit der Niedersächsischen Bauordnung. Für die landwirtschaftliche Nutzung des in Biogasanlagen erzeugten Gärsubstrates sind unter anderem die Anforderungen nach Abfallrecht und Düngemittelrecht zu beachten.
Niedersachsen ist deutscher Spitzenreiter bei der Bereitstellung von regenerativer Energie aus Biogas. Derzeit werden in Niedersachsen ungefähr 600 Biogasanlagen betrieben. Mit einer installierten elektrischen Leistung von ca. 370 Megawatt stammt damit rund ein Drittel des in Deutschland produzierten Biogasstroms aus niedersächsischen Anlagen.
Die neuen "Hinweise zum Immissionsschutz bei Biogasanlagen" - eine aktualisierte Neuauflage des Leitfadens von 2004 - nebst Anlagen und weiteren für den Bau von Biogasanlagen zu beachtenden Erlassen finden Sie hier: >
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Biogasanlagen