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28.04.2015 | 17:40 | Biokraftstoffproduktion 

Rahmenbedingungen zur Herstellung von Biokraftstoffen beschlossen

Berlin - Nach der heutigen Entscheidung des Europäischen Parlaments (EP) über die Rahmenbedingungen für die Herstellung von Biodiesel und Bioethanol bis zum Jahr 2020 fordert die Biokraftstoffindustrie sinnvolle, längerfristige Perspektiven.

Biokraftstoffproduktion
(c) proplanta
 „Wir begrüßen das deutliche Abstimmungsergebnis des Europäischen Parlaments, mit dem die Mehrheit der Abgeordneten das krude iLUC-Konzept abgelehnt hat. Jetzt ist es möglich, sachgerecht über den Beitrag von Biokraftstoffen zu Klimaschutz und Energiewende im Verkehr nach 2020 zu diskutieren“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). Die heute im EP getroffene Entscheidung schränke die Biokraftstoffhersteller zwar ein, sei aber deutlich besser als die anfangs diskutierten Vorgaben. In seiner Plenumssitzung hat das Parlament heute eine Deckelung des Anteils von herkömmlichen Biokraftstoffen auf höchstens sieben Prozent des Kraftstoffmarkts beschlossen. Zudem gilt eine Berichtspflicht über Emissionen durch indirekte Effekte der Biokraftstoffproduktion (iLUC, indirect land use change).

„ILUC war der Versuch, einen Pudding an die Wand zu nageln, und es ist erfreulich, dass das Parlament dies abgelehnt hat“, sagte Baumann. Allerdings sei schon die jetzt beschlossene Berichtspflicht über iLUC problematisch, weil damit der Eindruck entsteht, dass die berichteten iLUC-Werte  tatsächlich berechnet werden könnten. Das sei aber überhaupt nicht der Fall. „Biodiesel aus Raps verringert den Treibhausgasausstoß um rund 60 Prozent im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen. Diese exzellente Leistung ermöglicht eine maßgebliche Verringerung des Treibhausgas-Ausstoßes im Schwerlastverkehr“, sagte Baumann.

Anstatt Biokraftstoffe als Sündenbock für Regenwaldrodungen abzustempeln, solle die Europäische Kommission effektiven Waldschutz durchsetzen, indem sie auf diejenigen Länder einwirkt, in denen tatsächlich gerodet wird. „Wir fordern, dass für sämtliche Nutzungen von Agrargütern verbindliche  Nachhaltigkeitsvorgaben eingeführt werden. Dann ist Urwaldabholzung auch für Nahrungsmittel, Kosmetik und Chemie ausgeschlossen“, sagte Baumann. Das Gesetzgebungsverfahren ist formell abgeschlossen, wenn der Europäische Rat der neuen Regelung zugestimmt hat. Diese Zustimmung wird bis zum Ende der littauischen Ratspräsidentschaft Mitte des Jahres 2015 erwartet. (PD)
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