Der Minister reagiert damit auf die Entscheidung der Europäischen Kommission über den Aalmanagementplan "Flussgebietsgemeinschaft Elbe". Dieser sieht entgegen vorherigen Annahmen kein Verbot des Aalfangs in der Elbe vor. "Mecklenburg-Vorpommern setzte mit der Änderung der Binnenfischereiverordnung im Oktober 2009 eine frühere Empfehlung des Bundes um. Allerdings sind andere Elbanrainer, insbesondere Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen dem Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns nicht gefolgt. So besteht ein Aalfangverbot derzeit lediglich an 14 Flusskilometern. Dieses Verbot hat deshalb keinerlei Effekte für den Schutz des Aals", begründet Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till
Backhaus die geplante Aufhebung des Aalfangverbots.
Eine entsprechende Änderung der Binnenfischereiverordnung ist in Arbeit. Bis diese in Kraft tritt, wird der Vollzug des Aal-Fangverbots ausgesetzt, das heißt Verstöße gegen das formal zunächst noch weiter bestehende Verbot werden nicht geahndet.
Mit der Genehmigung des Aalmanagementplans "Flussgebietsgemeinschaft Elbe" hat die EU die darin enthaltenen Maßnahmen zum Schutz des Aals anerkannt und für ausreichend erklärt. Dazu gehören neben einem zeitlich befristeten Fangverbot die Heraufsetzung des Mindestmaßes auf 50 cm und Besatzmaßnahmen.
80% der Kosten, die die Binnenfischer und Angler für Besatzmaßnahmen ausgeben, werden gefördert. In den Jahren 2010-2012 werden jährlich 394.000 € als Zuschuss aus Landesmitteln und Mitteln aus dem Europäischen Fischereifonds gewährt. Dafür können Besatzmaßnahmen in Höhe von ca. 10,5 Tonnen Aal vorgenommen werden. Besatzaale wiegen zwischen 10 und 16 Gramm. Insofern können die Gewässer jährlich mit rund 874.000 Aalen besetzt werden. (PD)