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19.11.2008 | 08:49 | Fischerei  

Neuer EU-Rettungsplan für Kabeljau

Brüssel - Für den in seinem Bestand bedrohten Kabeljau soll es für die kommenden Jahre einen neuen Rettungsplan der Europäischen Union geben.

EU-Rettungsplan
(c) proplanta
Agrar-Staatssekretär Gert Lindemann zeigte sich am Dienstag in Brüssel zum Auftakt eines dreitägigen Treffens der EU-Landwirtschaftsminister zuversichtlich, dass sich die Ministerrunde auf eine entsprechende Strategie einigen werde. Bei den Nordsee-Beständen gebe es «tendenziell eine ganz leichte Erholung».

«Sie vollzieht sich aber nach unserer Auffassung noch nicht in einer Geschwindigkeit, wie wir sie wünschen würden», sagte Lindemann. «Deshalb müssen wir weiter vorsichtig sein.» EU-Fischereikommissar Joe Borg hat unter anderem ein neues System vorgeschlagen, um die Fangflotten effektiver am Auslaufen zu hindern. Bislang geschieht dies über die «Tage-auf-See»-Regelung. Dabei dürfen die Mitgliedstaaten ihren Schiffen eine bestimmte Höchstzahl von Fangtagen zuweisen - unabhängig von Größe und damit Fangkapazitäten.

Wenn das Kontingent ausgeschöpft ist, müssen die Schiffe im Hafen bleiben. Borg will nun, dass beim Kabeljau - wie schon bei einigen anderen Arten - auch die Schiffsgröße berücksichtigt wird, gemessen an der Motorleistung in Kilowatt («Kilowatt-Tage»). Die «Tage-auf-See»-Regelung ist neben beispielsweise den Fangquoten und Vorschriften zur Maschengröße von Netzen eines der Instrumente, mit denen die EU der Überfischung in ihren Gewässern begegnen will.

Für den Kabeljau gibt es bereits einen mehrjährigen Rettungsplan, der nach Ansicht des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) allerdings nicht ausreicht, damit sich die Bestände wieder erholen können. Der Kabeljau gilt in bestimmten Gebieten als vom Aussterben bedroht. Lindemann machte klar, dass die Umstellung die deutsche Fischerei nicht benachteiligen dürfe.

«Wir werden nicht grundsätzlich Front dagegen machen», sagte er. Diejenigen Mitgliedstaaten, die wie Deutschland «ihre Fischereikapazitäten schon auf ein verträgliches Maß reduziert» hätten, dürften allerdings keine «weiteren Einschränkungen erfahren». Deutschland müsse die ihm «legalerweise zustehende Quote» auch ausschöpfen können. «Das sind aber Eckpunkte, von denen wir annehmen, dass sie hier auch durchsetzbar sind.» (dpa)
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