Damit wurde unter anderem das Verbot der Verfütterung von tierischen Fetten an Schweine und Geflügel aufgehoben. Dieses Verbot galt nur in Deutschland, während Fleisch, Milch und Eier von damit gefütterten Tieren aus europäischen Nachbarländern ungehindert auf dem Tisch des deutschen Verbrauchers landeten. Der DVT hatte stets darauf hingewiesen, dass das Verfütterungsverbot mit dem Grundgedanken eines einheitlichen und unteilbaren europäischen Verbraucherschutzes unvereinbar war. „Mit diesem Ergebnis ist außerdem nun endlich ein eklatanter Wettbewerbsnachteil für die deutsche Tierhaltung und Futterwirtschaft verringert worden“, so DVT-Geschäftsführer Peter Radewahn in einer ersten Reaktion.
Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (
BfR) sind gemeinsam mit der Europäischen Behörde für Lebensmit-telsicherheit (
EFSA) der Auffassung, dass die Lockerung des Verbotes mit dem gesundheitlichen Verbraucherschutz vereinbar ist. Es bleibt jedoch dabei, dass in Deutschland die Verfütterung von genusstauglichen tierischen Fetten an Wiederkäuer verboten bleibt. Doch auch hier findet sich für Milchaustauschfutter eine vergleichbar nachteilige Wettbewerbssituation zu den anderen EU-Ländern wieder. Der DVT befürwortet deshalb auch bei diesen Produkten die vollständige Angleichung an die Vorgaben des europäischen Rechts.
Der Deutsche Verband Tiernahrung e.V. (DVT) vertritt als unabhängiger Wirtschaftsverband die Interessen der Unternehmen, die Futtermittel, Vormischungen und Zusatzstoffe für Nutz- und Heimtiere herstellen, lagern und damit handeln. (dvt)