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06.11.2009 | 13:43 | Pflanzenschutz 

Geeignete Lösungen zum Schutz von Sonderkulturen und minor uses

Brüssel - Anlässlich einer am Mittwoch abgehaltenen Konferenz wurde zu höheren Investitionen aufgerufen, um die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzlösungen für Sonderkulturen und minor uses in der Europäischen Union sicherzustellen.

Geeignete Lösungen zum Schutz von Sonderkulturen und minor
Bei diesen Sonderkulturen handelt es sich um die meisten Gemüse‐ und Obstarten sowie Blumen mit einem landwirtschaftlichen Produktionswert, der in der EU 50 Milliarden € jährlich übersteigt.

Vertreter der Europäischen Kommission, der Mitgliedstaaten und von acht Organisationen der Lebensmittelkette brachten erstmals gemeinsam die Herausforderungen sowie die Zukunft von Pflanzenschutzlösungen für Sonderkulturen und minor uses im Rahmen der neuen Verordnung über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln1 zur Sprache.

Auf der Konferenz wurde ein allgemeiner Konsens zu vier Schlüsselpunkten erreicht:
  • Schutz von Sonderkulturen und ‐verwendungszwecken: Zulassungen für minor uses gewährleisten den Schutz von hochwertigen Sonderkulturen und -verwendungszwecken, die zur Verfügbarkeit gesunder und erschwinglicher Lebensmittel hoher Qualität für alle Verbraucher beitragen.
  • Größere Koordination: Es bedarf spezifischer EU‐weiter Arbeitsgruppen und Koordinationsstellen, um Fragen in Zusammenhang mit minor uses anzugehen und nach gemeinsamen Pflanzenschutzlösungen für Sonderkulturen zu suchen. Das von der Kommission auf der Konferenz eingegangene Engagement, diese Gruppen wieder einzurichten, wurde von allen Teilnehmern begrüßt.
  • Ein Schritt in Richtung einer besseren Zusammenarbeit: Der Workshop ist als erster Schritt zu werten und es ist eine umfassendere Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren des öffentlichen und privaten Sektors geboten ‐ einschließlich einer stärkeren Kooperation mit Drittländern. Dieser Zusammenarbeit muss ein ganzheitlicher Ansatz zugrunde gelegt werden, der auch den Auswirkungen der Umsetzung der Richtlinie über nachhaltige Verwendung Rechnung trägt.
  • Fonds für minor uses: Das IR‐4 Programm aus den Vereinigten Staaten ist ein ausgezeichnetes Modell, das Lösungen und eine hohe Investitionsrendite zu bieten hat. Ein ähnlicher Ansatz könnte in Europa von Nutzen sein.
„Wir begrüßen die sehr offen geführte Debatte. Aus unserer Sicht wurde ein erster Schritt getan, um für die vielfältigen Probleme und Schwierigkeiten unserer Sektoren eine Antwort zu finden“, sagte Luc Peeters, Vorsitzender der Gruppe „Pflanzenschutz“ von Copa‐Cogeca im Namen der acht Vereinigungen der Lebensmittelkette2.

„Für die Beschaffung geeigneter Pflanzenschutzlösungen werden größere Koordination und zusätzliche Finanzierungsmittel von entscheidender Bedeutung sind. Daraus sollten die neue Kommission und das Europäische Parlament ein Priorität machen. Die Einleitung des Berichts über die Einrichtung eines europäischen Fonds für minor uses ist dringend geboten.“

Für eine Vielzahl von in Europa angebauten Kulturpflanzen, die große Bedeutung für die Lebensmittelindustrie und die Verbraucher haben, sind im Vergleich zur gesamten landwirtschaftlichen Erzeugung ein relativ kleiner Produktionsumfang und Pflanzenschutzmitteleinsatz bezeichnend. Während bei diesen Kulturpflanzen ähnlich große Schädlingsprobleme wie bei den Hauptkulturen zu verzeichnen sind, stehen den Landwirten und Akteuren der Lebensmittelkette oft eine ganze Reihe von neueren und leistungsstärkeren Pflanzenschutzlösungen nicht zur Verfügung ‐ überwiegend aus wirtschaftlichen Gründen. Die Zurückziehung zahlreicher Pflanzenschutzmittel in den jüngsten Jahren hat die Probleme verschärft und Lücken in den Pflanzenschutzlösungen entstehen lassen. Das Bereitstehen einer geeigneten Toolbox für den Pflanzenschutz in der Zukunft ist ein Schlüsselelement in der Hilfestellung zugunsten der Landwirte, weiter minor crops zu produzieren und eine sichere und wirksame Vollendung der Lebensmittelversorgungskette zu gewährleisten. (copa-cogeca)

____________________________________________ 
1 Die Veröffentlichung der Verordnung ist nach der Ratsübereinkunft Ende September für die kommenden Tage vorgesehen.
2 Die acht Organisationen sind: AREFLH, CELCAA, COCERAL, COPA‐COGECA, ECPA, ESA, FRESHFEL und OEITFL.
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