Dies sagte der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till
Backhaus am Freitag in Rostock auf der Feierstunde anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Tierschutzbundes - Landesverband Mecklenburg-Vorpommern.
In seiner Rede verweist er auf gemeinsam übernommene wichtige Aufgaben. Dazu gehören beispielsweise die Erarbeitung des viel genutzten Faltblattes "Tierschutz" sowie die Vertretung und Mitarbeit des Deutschen Tierschutzbundes im Tierschutzbeirat des Ministeriums und in der Tierversuchskommission des Landes. "Zur weiteren Verbesserung der gesamten Tierschutzsituation in unserem Land haben wir mit dem Tierschutzbeirat die freiwilligen Vereinbarungen zum Halten von Hähnchen und Puten, den Erlass des Verbotes der dauerhaften Anbindehaltung von Pferden sowie das Verbot der Ausübung bestimmter Rodeodisziplinen erreicht", so Minister Backhaus.
"Im rechtlichen Bereich stellen ohne Zweifel die Erweiterung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um die Vorgaben zur Haltung von Legehennen, Pelztieren und Masthühnern einen wichtigen Fortschritt für den Tierschutz dar, auch wenn damit nicht alle Anforderungen erfüllt werden können. Die Abschaffung des herkömmlichen Käfigs für Legehennen war ein besonderes Anliegen von mir", so Minister Backhaus. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es seit dem 1. Januar 2010 keine herkömmliche Käfighaltung von Legehennen mehr. "Erfreulicherweise ist M-V fast das einzige Bundesland, in dem nicht weniger, sondern mehr Legehennen als vor dem Verbot der herkömmlichen Käfighaltung gehalten werden", sagte der Minister.
Von den ca. 1,9 Millionen Legehennen werden ca. 300.000 in ökologisch wirtschaftenden Betrieben gehalten, die anderen halten ihre Tiere in Boden- und Freilandhaltung.
Eine noch zu lösende Aufgabe sei die Aufnahme, Unterbringung und Behandlung von Fundtieren. Zu den tierschutzrelevanten Themen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung gehören auch der Transport von Schlachttieren sowie das Betäuben und Schlachten von Tieren. "Für unser Anliegen, den Transport von Schlachttieren europaweit auf höchstens acht Stunden zu begrenzen, konnte sich bisher noch keine Mehrheit der Länder finden. Ich werde dieses ureigene Tierschutzthema nicht zu den Akten legen, sondern meine Forderungen bei jeder sich bietenden Gelegenheit wiederholen", betonte Minister Backhaus. Ebenso stehe es um die Vorgaben zum tierschutzgerechten Schlachten von Tieren.
Bisher wurden für den Neubau und die Sanierung von Tierheimen Haushaltsmittel in erheblichem Umfang als freiwillige Leistungen bereitgestellt. So hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz seit 1993 insgesamt über 1,1 Millionen Euro an Tierschutzorganisationen in Mecklenburg-Vorpommern ausgereicht.
Von diesen Geldern gingen beispielsweise in den Jahren 1994 bis 2009 224.730 Euro an den Rostocker Tierschutzverein e.V. mit seinem Tierheim in Schlage. Damit konnten die Errichtung oder Sanierung der Zwinger- und der Heizanlage, der Welpenaufzuchtstation, der Tiervermittlungs- und der Quarantänestation, der Fundtierunterkünfte, der Heizflächen in den Fundtierunterkünften sowie nicht zuletzt die Sanierung des Katzen- und Kleintierhauses unterstützt werden.
Seit diesem Jahr wurde die jährliche Fördermittelsumme um 6.000 Euro auf 75.500 Euro erhöht. (PD)